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Zu lange in der Erstaufnahme

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In Städten und Gemeinden mangelt es an Unterkünften und bezahlbaren Wohnungen. Daher müssen Geflüchtete oft länger in der Erstaufnahme bleiben. © DPA Deutsche Presseagentur

Wiesbaden - Sechs Geflüchtete haben Mitte März länger als eineinhalb Jahre in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen verbracht. 57 Menschen haben zu dem Zeitpunkt bereits zwölf bis 18 Monate lang dort gelebt, 199 Schutzsuchende sechs bis elf Monate lang. Unter den Letztgenannten waren 33 Kinder und Jugendliche, zwölf davon Babys und Kleinkinder im Alter bis fünf Jahre.

Das teilte das Sozialministerium mit.

Die Erstaufnahmestandorte - etwa in Büdingen, Darmstadt, Gießen, Friedberg und Kassel - dienen in der Regel als erste Unterkünfte, bevor Geflüchtete »dezentral« in Kommunen untergebracht werden. Auch um eine Integration zu erleichtern, soll dies möglichst früh geschehen, wie zum Beispiel der Hessische Flüchtlingsrat fordert. Die Erstaufnahmeeinrichtungen liegen oft an den Rändern der Städte und Gemeinden, die Platzverhältnisse sind beengt und es gelten zusätzliche Einschränkungen, etwa im Hinblick auf Bewegungsfreiheit, Besuche, Sprachkurse, medizinische Versorgung.

Die Dauer der Wohnverpflichtung ist im Asylgesetz geregelt und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Statt einer Frist von höchstens drei Monaten sind mittlerweile bis zu 18 Monate möglich, mitunter noch mehr. Dies hängt auch mit dem Mangel an Unterkünften und bezahlbaren Wohnungen in den Städten und Gemeinden zusammen, vor allem im Rhein-Main-Gebiet. Hier müssen viele Geflüchtete seit ihrer Ankunft 2015 in Sammelunterkünften leben, weil sie auf dem Wohnungsmarkt trotz Arbeit fast keine Chance haben.

Familien mit minderjährigen Kindern dürfen eigentlich nicht länger als sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Zu den Gründen dafür, dass die Regelung in Hessen in jüngster Zeit in 33 Fällen nicht eingehalten wurde, schreibt das Ministerium allgemein, in Einzelfällen könne dies zum Beispiel aus medizinischen Gründen notwendig sein. Erwachsene könnten verpflichtet werden, länger als 18 Monate zu bleiben, wenn sie ihre sogenannten Mitwirkungspflichten im Asylverfahren verletzten.

Durch die Ankunft vieler Schutzsuchender aus der Ukraine und die Probleme der Kommunen, sie aufzunehmen, ist damit zu rechnen, dass sich die Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen verlängern wird. Wegen des Ukrainekriegs hat das Land bereits im März zusätzliche Standorte aufgebaut, etwa in Friedberg und Fuldatal.

Wechsel in eine Kommune

Bis Mitte März 2021 wechselten nach Angaben des Landes 3530 Geflüchtete aus einer Erstaufnahmeeinrichtung in eine kommunale Unterkunft. Im gesamten Jahr 2021 seien es 8920 Menschen gewesen, ein Jahr zuvor noch insgesamt 4370, was den Anstieg bei der Zahl der angekommenen Asylsuchenden zeigt.

Gregor Haschnik

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