Corona in Wetzlar: Neue Zahlen für den Lahn-Dill-Kreis – Inzidenz über 140

Hunderte Menschen aus Wetzlar und Umgebung sind in Quarantäne – ob als Infizierte oder Kontaktpersonen. Die Corona-Fallzahlen im Lahn-Dill-Kreisen schrauben sich weiter hoch. Der News-Ticker.
- Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf das Leben in Wetzlar und Umgebung.
- Der Lahn-Dill-Kreis hat die finale Warnstufe des hessischen Eskalationskonzepts erreicht.
- Der kritische Messwert, die Inzidenz, klettert weiter, es gibt fast 450 aktive Corona-Fälle.
+++ 16:48 Uhr: Das Gesundheitsamt im Lahn-Dill-Kreis hat seit gestern 36 Neuinfektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Seit März wurden insgesamt 1180 Corona-Fälle nachgewiesen, 449 (+14) gelten derzeit als aktiv. Sie werden genauso vom Gesundheitsamt überwacht wie 688 (+7) Kontaktpersonen. Die 7-Tage-Inzidenz stieg auf 143,62.
Die mit Abstand meisten akut Infizierten verbucht mit 125 Wetzlar, wo zwölf weitere Fälle hinzukamen. Danach folgen Haiger (41), Solms (41), Herborn (34), Dillenburg (33), Aßlar (32), Hüttenberg (24) und Ehringshausen (21). In den anderen Kommunen gibt es weniger als 20 Infizierte, häufig liegt die Zahl im einstelligen Bereich. Die vollständige Liste stellt der Lahn-Dill-Kreis bereit.
Corona in Wetzlar: Besuchsverbot in Lahn-Dill-Kliniken
Update vom Mittwoch, 28.10.2020, 09.55 Uhr: Ab heute gilt an allen Standorten der Lahn-Dill-Kliniken (Braunfels, Dillenburg und Wetzlar) ein generelles Besuchsverbot. „Uns ist bewusst, dass dies für die Patienten und Angehörigen nicht leicht ist. Ein Besuch ist nur noch in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich“, erklärte Tobias Gottschalk, Geschäftsführer der Lahn-Dill-Kliniken und bittet um Verständnis: „Zum Schutz von Patienten und Mitarbeiter ist in dieser besonderen Situation ein entschlossenes Handeln erforderlich.“ Die Corona-Zahlen hatten rund um Wetzlar zuletzt drastisch zugelegt.
Zu den Ausnahmen zählen beispielsweise Begleitpersonen Sterbender, Erziehungsberechtigte von minderjährigen Patienten oder werdende Väter. Die Lahn-Dill-Kliniken weisen darauf hin, dass die Ausnahmeregelungen nicht für diejenigen gelten, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend RKI-Definition aufgehalten haben. Auch wer Kontakt zu einem Infizierten hatte, darf die Klinik nicht besuchen.
Corona in Wetzlar: Jetzt mehr als 430 aktive Fälle im Lahn-Dill-Kreis – Lage-Bericht zu Kommunen
+++ 17:27 Uhr: Der Lahn-Dill-Kreis hat die neuen Infektionszahlen für die Region um Wetzlar bekanntgegeben. Die Zahl der aktiven Fälle ist auf 435 gestiegen, außerdem werden 681 Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt betreut. Es sind demnach mehr als 1000 Menschen unter Beobachtung. In den letzten sieben Tagen sollen sich 142 Personen pro 100.000 Einwohner im Kreis mit dem Coronavirus infiziert haben. Zuvor hatte die 7-Tage-Inzidenz noch bei 119,95 gelegen. Insgesamt wurden dem Gesundheitsamt seit dem Beginn der Pandemie im Frühjahr 1.144 bestätigte Coronafälle gemeldet, über ein Drittel davon gelten momentan als aktiv.
Corona im Lahn-Dill-Kreis: Nur eine Kommune ohne aktiven Fall
Die meisten der gemeldeten Infizierten stammen laut dem Lahn-Dill-Kreis aus Wetzlar (113), danach folgen Haiger (41), Solms (39), Herborn (34), Dillenburg (32), Aßlar (30), Hüttenberg (26) und Ehringshausen (22). Alle anderen Kommunen weisen zwischen einem und 20 Corona-Fälle auf. Nur in Siegbach gibt es keine aktiven Corona-Infektionen. Die gesamte Liste kann auf der Webseite des Lahn-Dill-Kreises eingesehen werden.
Corona in Wetzlar und Umgebung: Lahn-Dill-Kreis erlässt weitere Schutzmaßnahmen
Update vom Dienstag, 27.10.2020, 7.10 Uhr: Auf die derzeit drastisch steigende Zahl der Corona-Neuinfektionen in Wetzlar und Umgebung reagiert der Lahn-Dill-Kreis mit einer weiteren Allgemeinverfügung. Hier werden neue Regeln definiert, die helfen sollen, die Corona-Krise einzudämmen. Sie treten heute (27.10.2020) in Kraft. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
- Schulen: In Schulgebäuden einschließlich des Schulgeländes wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, auch während des Präsenzunterrichtes im Klassen- oder Kursverband. Dies gilt nicht für Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung nicht in der Lage sind eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Jahrgangsstufe, der Eingangsstufe und der Vorklasse ausgenommen, sofern der Unterricht im Klassenverbund abgehalten wird. Der schulische Sportunterricht ist generell von der Pflicht ausgenommen.
- Soziale Kontakte: Im öffentlichen Raum dürfen sich Personen alleine, in einer Gruppe von maximal fünf Personen oder mit Personen aus maximal zwei Haushalten aufhalten. Im privaten Bereich wird diese Maßnahme ebenfalls dringend empfohlen.
- Sport: Die Anzahl der Zuschauer bei Sportwettkämpfen im Freien werden auf maximal 100 Personen beschränkt. Eine höhere Anzahl kann die zuständige Behörde ausnahmsweise gestatten. Für alle Personen mit Ausnahme der Sportler während der Sportausübung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen außer auf dem eigenen Sitzplatz. Für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen. Davon ausgenommen ist jeweils eine Person zur Betreuung eines minderjährigen Sportlers. Die Nutzung von Hallen-Nebenräumen, dies beinhaltet auch Kabinen und Duschen, ist nicht erlaubt. Mit Ausnahme der Sportler während der Sportausübung gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen. Die Ausgabe und der Verzehr von Speisen und alkoholischen Getränken sind nicht erlaubt.
- Gastronomie und Hotels: In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Toiletten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für jede Person müssen mindestens drei Quadratmeter der begehbaren Fläche zur Verfügung stehen.
- Veranstaltungen: Bei öffentlichen Veranstaltungen und in öffentlichen Einrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, dieses auch am eigenen Sitzplatz. Dieses gilt auch bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten besonderer Funktionsträger im Rahmen der Religionsausübung sowie bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen, soweit hierbei in Sprechrichtung ein Abstand von mindestens sechs Metern und in alle anderen Richtungen von mindestens drei Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
Die bereits zuvor durch die letzte Allgemeinverfügung geltenden Regeln im Lahn-Dill-Kreis haben weiterhin Bestand, es sei denn, einzelne Punkte werden durch die Neuregelungen der fünften Allgemeinverfügung ab dem kommenden Dienstag aufgehoben oder ergänzt.
Am Montag waren in Wetzlar und Umgebung insgesamt 397 aktive Corona-Fälle registriert. Die 7-Tage-Inzidenz war auf 119,9 gestiegen.
Corona in Wetzlar: Inzidenz im Lahn-Dill-Kreis bei über 100 ‒ Sperrstunde in Gastronomie gekippt
Update vom Montag, 26.10.2020, 13.54 Uhr: Im Lahn-Dill-Kreis ist die 7-Tage-Inzidenz über das Wochenende erneut gestiegen. Am Montag, Stand 7.30 Uhr, betrug sie 119,95. Dem Kreis zufolge werden aktuell 397 aktive Corona-Fälle sowie 605 Kontaktpersonen (Stand: 24.10.2020) vom Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises betreut. Wie viele Fälle es in welcher Kommune gibt, will Kreis ab dem morgigen Dienstag (27.10.2020) wieder mitteilen.
Trotz schnell steigender täglicher Corona-Fallzahlen gilt keine Sperrstunde für die Gastronomie, wie der Lahn-Dill-Kreis zunächst angekündigt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte in einem anderen Landkreis die Sperrstunde in der Gastronomie für verfassungswidrig erklärt. Daher hat der Lahn-Dill-Kreis diesen Teil der Allgemeinverfügung wieder aufgehoben, bevor sie in Kraft trat. Sämtliche Gastronomiebetriebe müssen also nicht um 23.00 Uhr schließen, aber es ist dennoch seit dem 24. Oktober verboten, ab 23.00 Uhr Alkohol zu verkaufen und zu konsumieren.
Corona in Wetzlar: Lahn-Dill-Kreis knackt finale Warnstufe und reagiert mit drastischen Maßnahmen
Update vom Freitag, 23.10.2020, 17.40 Uhr: Die Zahl der Neu-Infektionen mit dem Coronavirus im Lahn-Dill-Kreis steigt weiterhin drastisch an. Das Gesundheitsamt betreut aktuell 293 aktive Corona-Fälle (+51) und mehr als 717 Kontaktpersonen. Lag die 7-Tage-Inzidenz am Vortag noch bei 71,42, ist sie am Freitag (23.10.2020) auf 87,99 gestiegen und erreicht damit die nächste und letzte Stufe des Corona-Eskalationsplans in Hessen. Der Krisenstab des Landkreises hat sich daher in einer außerordentlichen Besprechung auf eine neue Allgemeinverfügung geeinigt, die schärfere Maßnahmen beinhaltet.
Erst gestern hatte der Lahn-Dill-Kreis sein jüngstes Maßnahmenpaket verabschiedet, das ab dem morgigen Samstag (24.10.2020) gelten soll. Die neuen Bestimmungen bauen weitestgehend auf diesen Regelungen auf (siehe Update, 22.10.2020) und treten am kommenden Dienstag (27.10.2020) in Kraft. Die wichtigsten Punkte: Nur noch maximal fünf Personen bei Treffen in der Öffentlichkeit, Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen und Maskenpflicht auf dem Sitzplatz bei Veranstaltungen. Hier die Maßnahmen im Wortlaut der Kreisverwaltung:
- Schulen: In Schulgebäuden einschließlich des Schulgeländes wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, auch während des Präsenzunterrichtes im Klassen- oder Kursverband. Dies gilt nicht für Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung nicht in der Lage sind eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Jahrgangsstufe, der Eingangsstufe und der Vorklasse ausgenommen, sofern der Unterricht im Klassenverbund abgehalten wird. Der schulische Sportunterricht ist generell von der Pflicht ausgenommen.
- Kontakte: Im öffentlichen Raum dürfen sich Personen alleine, in einer Gruppe von maximal fünf Personen oder mit Personen aus maximal zwei Haushalten aufhalten. Im privaten Bereich wird diese Maßnahme ebenfalls dringend empfohlen
- Sport: Die Anzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportwettkämpfen im Freien werden auf maximal 100 Personen beschränkt.Eine höhere Anzahl an Zuschauerinnen und Zuschauern kann die zuständige Behörde ausnahmsweise gestatten. Für alle Personen mit Ausnahme der Sportler während der Sportausübung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen außer auf dem eigenen Sitzplatz. Für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zugelassen. Davon ausgenommen ist jeweils eine Person zur Betreuung einer/eines minderjährigen Sporttreibenden. Die Nutzung von Hallen-Nebenräumen, dies beinhaltet auch Kabinen und Duschen, ist nicht erlaubt. Mit Ausnahme der Sportler während der Sportausübung gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen.Die Ausgabe und der Verzehr von Speisen und alkoholischen Getränken sind nicht erlaubt.
- Gaststätten: In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Toiletten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für jede Person müssen mindestens drei Quadratmeter der begehbaren Fläche zur Verfügung stehen.
- Veranstaltungen/Gottesdienste: Bei öffentlichen Veranstaltungen und in öffentlichen Einrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, dieses auch am eigenen Sitzplatz. Dieses gilt auch bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten besonderer Funktionsträger im Rahmen der Religionsausübung sowie bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen, soweit hierbei in Sprechrichtung ein Abstand von mindestens sechs Metern und in alle anderen Richtungen von mindestens drei Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
Corona in Wetzlar: Zahlen im Lahn-Dill-Kreis steigen massiv
+++ 17.12 Uhr: Nachdem der Lahn-Dill-Kreis bereits die Warnstufe rot erreicht hat, steigt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus weiterhin rasant an. Wie der Kreis in einer Pressemitteilung berichtet, wurden von Mittwoch (21.10.2020) auf Donnerstag (22.10.2020) 61 neue Fälle gezählt. Damit sind im Lahn-Dill-Kreis derzeit 242 Menschen aktiv mit Sars-Covi-2 infiziert. Die Inzidenz beträgt inzwischen 71,42 – gestern lag sie noch bei 53,27. Ab einem Wert von 75 tritt die finale Stufe des Eskalationskonzeptes der Region Hessen in Kraft.
Aufgrund der zugespitzten Corona-Lage hat die Stadt Wetzlar nun entschieden, den diesjährigen Weihnachtsmarkt abzusagen. „Die Ereignisse beim Infektionsgeschehen überschlagen sich momentan und lassen keine baldige Entwarnung erwarten. Daher mussten wir die bedauerliche Entscheidung treffen, den Weihnachtsmarkt abzusagen. Ein weiteres Offenhalten der Option auf das Weihnachtsflair hätte zudem erhebliche wirtschaftliche Risiken mit sich gebracht“, sagte Oberbürgermeister Manfred Wagner (SPD) über den „Weihnachtsflair“, der für gewöhnlich am Schillerplatz, Domplatz und der Bahnhofstraße in Wetzlar stattfindet.
Corona in Wetzlar: Neue Regeln im Überblick
Update vom Donnerstag, 22.10.2020, 15.18 Uhr: Nun ist klar, welche Einschränkungen die Menschen in Wetzlar und Umgebung in den kommenden Tagen erdulden müssen. Der Lahn-Dill-Kreis hat eine detaillierte Übersicht über die neuen Corona-Schutzmaßnahmen veröffentlicht, die ab Samstag (24.10.2020) gelten.
- Bei privaten Feiern in öffentlichen oder gemieteten Räumen sind maximal 10 Teilnehmer erlaubt.
- Bei Feiern oder Treffen in Privaträumen empfiehlt der Kreis, die Teilnehmerzahl auf maximal 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen zu beschränken.
- Öffentliche Veranstaltungen sind auf maximal 100 Teilnehmer begrenzt. Der Kreis kann Ausnahmen gestatten.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeiern , in Kirchen und in vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften gilt eine Maskenpflicht – auch am Sitzplatz.
- Es gibt eine Sperrstunde. Gaststätten wie Kneipen, Restaurant oder Bars müssen um 23 Uhr schließen. Alkohol zu verkaufen oder ihn im öffentlichen Raum zu konsumieren, ist von 23 Uhr bis 6 Uhr verboten.
- In Alten- und Pflegeheime werden Besuchszeiten eingeschränkt. Jeweils an drei Tagen dürfen maximal zwei Personen für jeweils eine Stunde besucht werden. Ehepaare bzw. „verpartnerte“ Personen, die in der Einrichtung leben, können gemeinsam besucht werden.
Corona in Wetzlar: Sperrstunde kommt - Neue Regeln im Lahn-Dill-Kreis nach Erreichen neuer Warnstufe
Update vom Donnerstag, 22.10.2020, 12.34 Uhr: Der Lahn-Dill-Kreis hat neue Regeln angekündigt, die helfen sollen, die schnelle Ausbreitung des Coronavirus in Wetzlar und Umgebung zu verlangsamen. Zuletzt hatte der Kreis die nächste Warnstufe – die vierte von fünf in Hessen – erreicht..
Das hat nun deutliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben in Wetzlar und Umgebung. Denn wie Landrat Wolfgang Schuster – aktuell selbst in häuslicher Quarantäne – ankündigt, gilt ab Samstag unter anderem eine Sperrstunde im Lahn-Dill-Kreis: „Unser Gaststätten werden ab 23 Uhr schließen“, erklärt er. Die Sperrstunde gilt bis 6 Uhr morgens am Folgetag.
Auch weitere Regeln sind in der neuen Allgemeinverfügung festgehalten. Unter anderem geht es dabei um Familienfeiern, Besuchsregeln in Pflegeheimen und Veranstaltungen. Weitere Informationen hierzu folgen.
Corona in Wetzlar: Warnstufe rot! Kommen nun neue Regeln im Lahn-Dill-Kreis?
Update vom Mittwoch, 21.10.2020, 15.03 Uhr: Wetzlar und Umgebung müssen sich auf neue Einschränkungen einstellen. Am heutigen Mittwoch (21.10.2020) riss der Lahn-Dill-Kreis den nächsten Schwellenwert und erreichte die vierte von fünf Corona-Warnstufen des Landes Hessen: Rot. Damit gilt der Lahn-Dill-Kreis als Risikogebiet. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einem neuen Maßnahmenkatalog, der am morgigen Donnerstag (22.10.2020) öffentlich gemacht werden soll.
Die schärferen Regeln sollen dann ab Samstag (24.10.2020) gelten. Sie orientieren sich an den Vorgaben des Landes Hessen, es sind also beispielsweise strengere Beschränkungen für Feiern oder eine Sperrstunde zu erwarten. Aktuell verzeichnet der Lahn-Dill-Kreis 187 aktive Corona-Fälle, 25 mehr als am Vortrag. Neben den Infizierten befinden sich 527 Kontaktpersonen in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 53,27.
Corona in Wetzlar und Umgebung: Aktuelle Zahlen nach Gemeinden – Landrat in Quarantäne
Erstmeldung vom Mittwoch, 21.10.2020, 10.32 Uhr: Wetzlar - Im Lahn-Dill-Kreis galten am Dientag (20.10.2020) 162 Corona-Fälle als aktiv. Sie befinden sich genauso in Quarantäne wie 527 Kontaktpersonen. Damit liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Lahn-Dill-Kreis bei 47,35, wodurch Wetzlar und Umgebung kurz vor Ausrufung der Warnstufe rot stehen, die in den Kreisen Gießen und Marburg-Biedenkopf bereits erreicht ist.
Corona im Lahn-Dill-Kreis: 26 aktive Fälle in Wetzlar
Die meisten aktiven Corona-Fälle im Lahn-Dill-Kreis hat derzeit Wetzlar zu vermelden. Hier sind 26 Infizierte registriert. In Aßlar, direkt vor den Toren Wetzlars, kommt 19 weitere dazu. Die aktiven Fälle im Lahn-Dill-Kreis im Überblick:
Gemeinde | Aktive Fälle |
---|---|
Aßlar | 19 |
Bischoffen | 1 |
Braunfels | 3 |
Breitscheid | 3 |
Dietzhölztal | 4 |
Dillenburg | 17 |
Driedorf | 1 |
Ehringshausen | 13 |
Eschenburg | 6 |
Greifenstein | 6 |
Haiger | 12 |
Herborn | 17 |
Hohenahr | 0 |
Hüttenberg | 3 |
Lahnau | 3 |
Leun | 0 |
Mittenaar | 1 |
Schöffengrund | 2 |
Siegbach | 0 |
Sinn | 1 |
Solms | 9 |
Waldsolms | 15 |
Wetzlar | 26 |
Corona in Wetzlar und Umgebung: Landrat Schuster in Quarantäne
Derweil hat sich Wolfgang Schuster als Landrat des Lahn-Dill-Kreises in häusliche Quarantäne begeben. Auf Facebook erklärt er: „Gestern Abend wurde ich benachrichtigt, dass eine Person, zu der ich Kontakt hatte, positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Zu dieser Person hatte ich acht Tage zuvor einen mehr als 15-minütigen Kontakt.“
Ein erster Test bei Schuster sei negativ ausgefallen. Dennoch soll der Landrat bis einschließlich Sonntag in häuslicher Quarantäne bleiben.