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Weichenwärterin nach Zugunfall wirksam fristlos entlassen

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Dillenburg/Frankfurt/Main (dpa/ik). Nach einem schweren Zugunglück mit Millionenschaden ist eine Weichenwärterin der Deutschen Bahn zu Recht fristlos entlassen worden. Das Arbeitsgericht Frankfurt bestätigte in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil die fristlose Kündigung der Bahnangestellten und wies ihre Klage gegen die in Frankfurt ansässige DB-Netz-AG ab (AZ 7 Ca 2332/09).

Dillenburg/Frankfurt/Main (dpa/ik). Nach einem schweren Zugunglück mit Millionenschaden ist eine Weichenwärterin der Deutschen Bahn zu Recht fristlos entlassen worden. Das Arbeitsgericht Frankfurt bestätigte in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil die fristlose Kündigung der Bahnangestellten und wies ihre Klage gegen die in Frankfurt ansässige DB-Netz-AG ab (AZ 7 Ca 2332/09). Der Unglücksfall hatte sich im November vergangenen Jahres im Bahnhof Dillenburg ereignet, wo zwei Güterzüge aufeinander gefahren waren.

Von einem Autotransporter stürzten damals Dutzende neue Porsche-Sportwagen. Beschädigt wurden auch Waggons, die Oberleitung und die aufgefahrene Lok, die dadurch entgleiste. Ein Lokführer wurde leicht verletzt und musste aus seinem Fahrzeug befreit werden. Auch wertvolles Frachtgut wurde beschädigt oder vernichtet. Schätzungen der Bahn zufolge belief sich der Schaden auf bis zu fünf Millionen Euro.

Die Weichenwärterin hatte in dieser Nacht Dienst im Stellwerk. Dabei übersah sie bei der Freigabe der Strecke, dass ein Waggon des anderen Zuges noch auf der Weiche stand. Vor Gericht verwies sie auf ihre knapp 30-jährige Zugehörigkeit zur Bahn und auf die schlechte Beleuchtung des Bahnhofs. Deshalb hätte zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen. Laut Urteil verstieß die Weichenwärterin jedoch gleich gegen mehrere sicherheitsrelevante Vorschriften der Bahn. Gerade bei schlechtem Licht müsse Weichenstellung und Streckenfreigabe besonders sorgfältig geprüft werden. Nachteilig für die Frau wirkte sich vor Gericht auch der Umstand aus, dass sie Kollegen wie den Fahrdienstleiter oder Lokführer belastete. Diese aber treffe an dem Unglück keine Schuld, so die Richter.

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