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Vorwurf: Aus Lust an der Gewalt einen Mann zu Tode gequält

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Gießen/Alsfeld (ti). Immer wieder hatte der 43-Jährige die Freundin des 20-Jährigen als »Schätzchen« bezeichnet. Das war dem 17-jährigen Kumpel »spanisch« vorgekommen.

Gießen/Alsfeld (ti). Immer wieder hatte der 43-Jährige die Freundin des 20-Jährigen als »Schätzchen« bezeichnet. Das war dem 17-jährigen Kumpel »spanisch« vorgekommen. Als er dann noch die Eltern des Jüngsten als »assig« bezeichnete, brannten bei diesem die Sicherungen durch. Er schlug dem 43-Jährigen »stumpf mit der Faust ins Gesicht«, und der fiel zu Boden. Es folgten zahlreiche Schläge und Tritte in Bauch, Brust und das Gesicht. Mehrere Minuten soll der Mann von seinen Widersachern malträtiert worden und schließlich - nachdem er mehrmals mit dem Kopf gegen den Asphaltboden geschlagen worden war - gestorben sein. Die beiden jungen Männer müssen sich seit Montag vor der Jugendstrafkammer des Gießener Landgerichtes wegen Mordes verantworten. Oberstaatsanwältin Christina Kreis wirft ihnen vor, ihr Opfer am 11. Oktober 2008 auf einem Parkplatz in Alsfeld aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, weil sie ihre »Aggressionen und ihre Lust an der Gewalt« ausleben wollten.

Die beiden Angeklagten nahmen den Tod ihres Opfers billigend in Kauf, ließen erst von dem 43-Jährigen ab, als dieser reglos am Boden lag und nicht mehr atmete. Der Mann starb an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas. Seine Leiche wurde einen Tag später von einem Fußgänger gefunden.

Eskaliert war die Situation auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes, wo die beiden Angeklagten mit ihrem Opfer und der Freundin des heute 20-Jährigen zusammen Bier und Wodka getrunken hatten. Die Annäherungsversuche seitens des 43-Jährigen gegenüber der jüngeren Frau missfielen den beiden anderen. Der heute 18-Jährige nahm seinen Kumpel zur Seite und sagte, dass ihm dies »richtig auf den Sack geht«, und dass er »ihn hauen würde, wenn das so weitergeht«. Der Ältere habe nichts erwidert, was der damals 17-Jährige nach eigenen Angaben als Einverständnis wertete. Als ihr späteres Opfer dann noch beleidigend wurde, rastete er aus.

Er habe ihn aus Wut geschlagen, sein Kumpel habe den 43-Jährigen dann zu Boden gestoßen, erklärte der 18-Jährige. Beide hätten auf den Mann eingetreten. Als sie mit ihm fertig waren, holte sich der zur Tatzeit Jugendliche auch noch das Portemonnaie des Geprügelten aus dessen Hosentasche. Dann machten sie sich auf den Heimweg. Ob er sich keine Gedanken um den Zustand des Opfers gemacht habe, fragte die Vorsitzende Richterin Gertraud Brühl. »Ich wollte einfach nur noch nach Hause«, erklärte der Angeklagte. Und: »Wo wir weggegangen sind, hat er definitiv noch geröchelt.«

Der ältere Angeklagte hatte dazu vorher andere Angaben gemacht. Als das Opfer bestohlen wurde, »war er tot«, versicherte der 21-Jährige. Widersprüchlich auch seine Aussagen zur Tatbeteiligung. Der 21-Jährige räumte zwar ein, den 43-Jährigen zu Boden geschubst und mit dem Fuß gegen dessen Knie getreten zu haben. Dann sei aber der Jüngere mit den Knien auf die Brust des Opfers gesprungen und habe es mit den Fäusten bearbeitet - fünf, sechs Mal ins Gesicht, dann in die Rippen, gegen den Kopf und in den Intimbereich getreten. Im Schwitzkasten sei der Mann von dem Jugendlichen so lange gewürgt worden, bis er »so komisch röchelte«.

Mehrmals habe der 17-Jährige den Kopf des 43-Jährigen auf den Asphalt geschlagen und gesagt: »Ich bring Dich um.« Der 20-Jährige selbst hatte angeblich nur zugeschaut und sogar zwei Mal versucht, seinen Freund aufzuhalten. »Ich wollt den Krankenwagen anrufen«, behauptete er. Aber sein Kumpel habe gesagt: »Nein, sonst sind wir dran.«

Der Prozess wird am 15. Juni fortgesetzt.

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