Vortrag: Auf notorische Langfinger wartete der Strang
Nidderau (pm). »Alte Gerichtsbarkeit in der Wetterau« lautete der Titel des Vortrags, zu dem der Geschichtsverein Heldenbergen jetzt eingeladen hatte. Vize-Vorsitzender Bertold Hild begrüßte über 40 Besucher im großen Kolleg des Hessischen Hofes. Referent und Vorstandsmitglied Helmut Brück hatte in seinem Vortrag drei Beispiele frühneuzeitlicher Gerichtssysteme in der Wetterau zum Thema gemacht
Interessant war sein Vortrag insbesondere wegen der Wiedergabe alter Quellen wie den Büdesheimer Gerichtsbüchern und dem »Malefitzbuch der burgk Friedtbergk« von 1560.
Zunächst stellte Brück eine historische Justizeinrichtung vor, von der die wenigsten Besucher etwas gehört hatten: »Das Kaiserliche Wassergericht in der Wetterau«, eine Kuriosität mit »Alleinstellungsmerkmal«, so der Referent.
Die wichtigste Aufgabe des »Wasserhauptmannes« und seiner fünf »Wasserrichter« sei die Begutachtung von Mühlbauten und die Setzung von Eichpfählen gewesen, um die Höhe der Mühlwehre festzulegen. Dabei habe sich der ganze äußere Glanz des Gerichts entfaltet, dem aber in Wahrheit jede Autorität und Macht gefehlt habe. Es wurde aufs feierlichste unter freiem Himmel gehegt, man setzte sich um einen Tisch, auf dem die große und die kleine Wasserwaage, die Wassergerichtsordnung, der Maßstab und das Protokollbuch lagen.
War ein Eichpfahl zu setzen, zog man paarweise an den dazu bestimmten Ort; die Schuljugend sangen geistliches Liedgut, nach altem Herkommen sollten auch Spielleute dazu gebraucht werden. Der letzte Wasserhauptmann sei Philipp Leberecht Koch, burgfriedbergischer Amtmann zu Büdesheim gewesen, der 1780 angenommen wurde und 1797 »resignierte«.
Amüsanter Nachbarschaftsstreit
Brück wandte sich dann der »Niedergerichtsbarkeit« im ehemaligen Freigericht Kaichen zu, erläuterte deren Organisation und las aus dem Gerichtsbuch die von ihm wörtlich transkribierte Niederschrift eines Originalfalles vom 13. November 1708 vor: ein in allen Einzelheiten geschilderter, vor dem Dorfgericht verhandelter Nachbarschaftskonflikt, der den Zuhörern viel Anlass zum Schmunzeln bot.
Ernst ging es hingegen im dritten Teil des Vortrags fvon Brück zu: die Blut- und Halsgerichtsbarkeit, die von der Burggrafschaft Friedberg am Hochgericht, dem »Steinernen Tisch« bei Kaichen, ausgeübt und vollzogen wurde. Der Referent schilderte Details zu Gerichts- und Richtstätte, letztere auf dem »Galgengrund« in der Heldenberger Gemarkung gelegen.
Am 3. Mai 1583 waren drei Diebe vor das Kaicher Gericht gestellt worden. Dort berieten die 16 Blutrichter und Schöffen unter Vorsitz des Grefen von Kaichen. Das Urteil lautete, dass die drei Angeklagten wegen ihrer vielfältigen eingestandenen vorsätzlichen Diebstähle nach Ausweisung Kaiser Karls V. peinlicher Halsgerichtsordnung mit dem Strang vom Leben zum Tod hingerichtet werden sollten. Darauf zerbrach der Grefe den Stab. Die »Armen« wurden alsbald dem Nachrichter übergeben, zur neu gebauten Richtstatt geführt, und im Beisein einer Volksmenge von rund 3000 Personen aller Stände nacheinander mit dem Strang hingerichtet. (Foto: pv)