- 0 Kommentare
- Weitere
VGH: Schließung von Gaststätten verhältnismäßig
- vonDPAschließen
Kassel- Hessische Gaststätten dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH) wegen der Corona-Beschränkungen weiter nur Abhol- oder Lieferdienste anbieten. Ein Eilantrag gegen die seit 2. November für vier Wochen geltenden Bestimmungen wurde abgelehnt, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Beschränkungen seien voraussichtlich verhältnismäßig, heißt es. dpa