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Ungeschwärzte Akten werden herausgegeben

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Wiesbaden - Der Generalbundesanwalt muss für den parlamentarischen U-Ausschuss ungeschwärzte Akten zu den rassistisch motivierten Morden in Hanau nach Angaben des Ausschussvorsitzenden herausgeben. Das Bundesverwaltungsgericht habe ihn per Beschluss dazu verpflichtet, teilte Marius Weiß (SPD) gestern mit. Das Gericht habe festgestellt, dass der Generalbundesanwalt nicht begründet genug vorgetragen habe, warum er Teile der Akten zurückhalte, erklärte Weiß.

»Ich freue mich sehr, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt unserer Rechtsauffassung gefolgt ist.« Bei der Tat hatte ein 43-jähriger Deutscher am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. dpa

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