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Täter weiter in Haft

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Der Gedenkstein für den ermordeten Jakob von Metzler an dessen ehemaliger Schule in Frankfurt-Sachsenhausen. © DPA Deutsche Presseagentur

Immer wieder versuchte der verurteilte Täter, gegen den Schuldspruch vorzugehen. Erfolglos. Heute vor 20 Jahren ermordete er den elfjährigen Jakob von Metzler. Mindestens noch drei Jahre Haft muss er dafür verbüßen.

Die Entführung und Ermordung des elfjährigen Jakob von Metzler hat vor 20 Jahren bundesweit Entsetzen ausgelöst. Auf dem Heimweg aus der Schule wurde der Frankfurter Bankierssohn entführt mit dem Ziel, seine Eltern um eine Million Euro zu erpressen. Der Täter hat sich inzwischen einen neuen Namen gegeben, zuvor hieß er Magnus Gäfgen. Der verschuldete Jurastudent erstickte den Elfjährigen schon kurz nach der Entführung in seiner Wohnung mit Klebeband. Eine Drohung beim Polizeiverhör löste eine kontroverse Folter-Debatte aus.

Jakob war bereits ermordet, als der Täter von den Eltern per Brief Lösegeld forderte. Bei der nächtlichen Übergabe an einer Haltestelle beobachtete ihn die Polizei, beschattete ihn und griff drei Tage später schließlich zu, nachdem Gäfgen keine Anstalten machte, die angebliche Geisel zu versorgen oder freizulassen.

Im Glauben, der Junge sei noch am Leben, drohten Polizisten Gäfgen mit der Zufügung von Schmerzen, damit dieser den Aufenthaltsort des Kindes verrät. Daraufhin nannte der Täter das Versteck. Zuvor hatte er die Polizei auf falsche Fährten gelockt. International wurde daraufhin diskutiert: Wie weit kann die Polizei in Situationen gehen, in denen Menschenleben in Gefahr sind?

Jakobs Leiche wurde an einem See bei Schlüchtern in Osthessen gefunden. Seinen Mörder kannte der Junge flüchtig. So ließ er sich von dem damals 28 Jahre alten Gäfgen am 27. September 2002 in dessen Wohnung locken. Die alteingesessene Privatbankiersfamilie von Metzler gehört in Frankfurt zu den großen Mäzenen.

Das Frankfurter Landgericht sprach Gäfgen im folgenden Jahr schuldig. Der Täter habe ein »luxuriöses Leben mit reichen Freunden« leben wollen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Student habe den Tod des Kindes von Beginn an gewollt. Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld lautete das Urteil. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Rechtsmittel eingelegt

Der Täter legte zahlreiche Rechtsmittel ein, das Urteil wurde jedoch nicht aufgehoben. Seine Strafe verbüßt er in Kassel. Wegen der Androhung von Schmerzen musste das Land Hessen Gäfgen auf sein Betreiben hin 3000 Euro plus Zinsen Entschädigung zahlen. Seine Würde sei verletzt worden, hieß es im Urteil. Bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war Gäfgen zwischenzeitlich gezogen.

Auch die Androhung von Schmerzen im Verhör beschäftigte die Gerichte. Der Frankfurter Polizeivize Wolfgang Daschner, der selbst in einem Aktenvermerk auf diese »schwerste Entscheidung im Leben« aufmerksam gemacht hatte, wurde wie der Vernehmungsbeamte zwar verurteilt, Geldstrafen wurden aber nur angedroht. Daschner wurde nach Wiesbaden versetzt - und befördert.

Der Täter, der seinen Namen mit Blick auf seine Rehabilitierungschancen änderte, beantragte 2017 die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Im Mai 2019 habe das Landgericht Kassel eine Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelehnt und eine Mindestverbüßungsdauer von 23 Jahren festgesetzt, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Vor September 2025 sei damit keine Entlassung möglich.

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