Sturz beim Kaffeeholen ist Arbeitsunfall
Darmstadt - Ein Sturz auf dem Weg zu einem Getränkeautomaten am Arbeitsplatz ist nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes als Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Sturz eines Beschäftigten beim Kaffeeholen sei unfallversichert, teilte das Gericht in Darmstadt gestern mit. »Das Zurücklegen des Weges, um sich einen Kaffee an einem im Betriebsgebäude aufgestellten Automaten zu holen, habe im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit der Angestellten gestanden.
« Eine 57-Jährige aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg rutschte auf dem Weg in den Sozialraum eines Finanzamtes auf nassem Boden aus und brach sich einen Lendenwirbel. Sie beantragte, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Unfallkasse Hessen lehnte dies ab. Die Kasse bekam in erster Ins-tanz Recht, die Verunglückte nun in zweiter Instanz. dpa