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Solaranlagen trotz Denkmalschutz genehmigen

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Wiesbaden - Hessen will mehr Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ermöglichen. Deshalb sei eine Richtlinie für Denkmalbehörden erlassen worden, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen seien, teilte die Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn (Grüne), mit. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes komme künftig noch eine Ablehnung einer Solaranlage in Betracht.

»Denkmalschutz steht nicht in Konkurrenz zum Klimaschutz, sondern ist häufig gleichbedeutend, wenn es um Effizienz geht«, betonte die Grünen-Politikerin.

Die FDP-Fraktion brachte im Landtag einen eigenen Gesetzentwurf ein, um Fotovoltaik an denkmalgeschützten Gebäuden zu ermöglichen. dpa

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