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Silvester 2020 in Marburg-Biedenkopf: Was ist mit den neuen Regeln verboten?

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Von: Florian Dörr

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In diesem Jahr gelten an Silvester besondere Regeln: Böllern ist in Marburg-Biedenkopf in der Öffentlichkeit verboten.
In diesem Jahr gelten an Silvester besondere Regeln: Böllern ist in Marburg-Biedenkopf in der Öffentlichkeit verboten. © Tobias Kleinschmidt

Der Jahreswechsel 2020 auf 2021 dürfte für die meisten Marburger ein ganz besonderer werden. In der Corona-Krise gelten besondere Regeln. Was ist verboten? Was ist erlaubt? Der Überblick.

Update, 30.12.2020, 9.17 Uhr: Nun ist es soweit. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, in der eine weitere Corona-bedingte Einschränkung für Silvester und Neujahr gesetzt wird. Demnach das ist Feuerwerk und „Böllern“ im Öffentlichen Raum verboten. Wörtlich heißt es: „Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum im Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt.“

Theoretisch wäre es in Marburg und Umgebung damit erlaubt, Feuerwerk an Silvester etwa im eigenen Garten zu entzünden. Davon rät der Landkreis Marburg-Biedenkopf jedoch ab: „Für den privaten Bereich wird dringend empfohlen, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 zu verzichten.“

Hintergrund: Mit der neuen Corona-Allgemeinverfügung soll inbesondere die mit dem Abbrennen von Feuerwerk und Böllern an Silvester verbundenen Gefährdungen auszuschließen und Überlastungen der Notaufnahmen der Krankenhäuser im Landkreis Marburg-Biedenkopf zum Jahreswechsel zu vermeiden

Silvester in Marburg: Was ist erlaubt? Was ist verboten? Besondere Regeln für 2020

Erstmeldung, 28.12.2020, 14.36 Uhr: Silvester in der Corona-Krise? Auch in Marburg-Biedenkopf wird der Jahreswechsel bei vielen anders ausfallen, als sie es aus den vergangenen Jahren kennen. Grund sind auch besondere Regeln, die an Silvester 2020 in Hessen herrschen.

Demnach gibt es auch an Silvester und Neujahr wegen der hohen Corona-Zahlen keine Lockerung der Kontaktbeschränkungen im Kreis Marburg-Biedenkopf. Ab dem 27. Dezember bis einschließlich 10. Januar gelten dieselben Regelungen wie auch vor Weihnachten. Bedeutet konkret: Silvester in Marburg mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten ist erlaubt. Nach wie vor sind Kinder unter 14 Jahren aus dieser Regelung ausgenommen. 

Silvester im Kreis Marburg-Biedenkopf: Regeln zu Feuerwerk veröffentlicht

Außerdem wurde der Verkauf von Feuerwerk verboten werden. Laut Ministerpräsident Volker Bouffier hätten die Krankenhäuser und Kliniken in Hessen um eine solche Regelung gebeten, um eine weitere Überlastung durch Unfälle an Silvester zu umgehen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern „an publikumsträchtigen öffentlichen Orten“ ist verboten. Im eigenen Garten ist es theoretisch gestattet.

Es gilt wegen der Corona-Pandemie außerdem ein Verbot von Alkohol im öffentlichen Raum.

Silvester in Marburg: Bislang keine Ausgangssperre im Kreis

Der harte Lockdown in Hessen ist zunächst bis Sonntag, 10. Januar 2021, angesetzt. Damit gilt er auch im Kreis Marburg-Biedenkopf. Am 5. Januar wollen die Länderchefs neu beraten. Volker Bouffier gehe davon aus, dass man zu dem Zeitpunkt eine Entwicklung sehen könne. „Unser Ziel ist, sobald wir können, wieder die Beschränkungen Stück für Stück aufzuheben, sofern es möglich ist“, sagt der Ministerpräsident. 

Eine nächtliche Ausgangssperre besteht im Kreis Marburg-Biedenkopf derzeit nicht. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis war über die Weihnachtsfeiertage auf 120,1 gesunken. Damit müssen die Marburger an Silvester nicht zwangsläufig um 21. Uhr zu Hause sein. In anderen Landkreisen, wo die Ausgangssperre gilt - so etwa in Gießen, gibt es an Silvester keine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre.

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