Frau lebt seit Mai ohne Warmwasser – Ultimatum an Vermieterin gestellt

Monatelang ohne warmes Wasser leben – das ist für eine Mutter aus Mittelhessen zur Realität geworden. Der Mieterbund setzt sich nun für sie ein.
Hüttenberg – Seit inzwischen drei Monaten müssen die 45 Jahre alte Lidia Schmidt und ihre Tochter Roxanne ohne warmes Wasser auskommen. Der Grund: Die Vermieterin weigert sich, das Heizöl im Keller des Hauses in Hüttenberg nachzufüllen.
Nun richtet der Mieterbund Friedberg und Wetteraukreis, an den sich Schmidt gewandt hat, ein Ultimatum an die Vermieterin. Deren Verhalten sei »evident rechtswidrig«, erklärt Michael Klaus, der als Rechtsanwalt tätige Vorsitzende des Mieterbunds in einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Sie lasse die Mieterin sowie deren Tochter »vorsätzlich ohne Heizung und aktuell ohne Warmwasserversorgung sitzen«. Erklärungen der Vermieterin, Schmidt müsse sich doch laut Mietvertrag selbst um das Heizöl kümmern, seien »gänzlich rechtsgrundlagenfreie Äußerungen«.
Monatelang kein warmes Wasser: Mieterbund setzt sich für betroffene Mieterin ein
Schmidt habe im Rahmen der Mietnebenkosten in diesem sowie im vergangenen Jahr 2636,66 Euro für das Heizöl an die Vermieterin gezahlt, erklärt der Mieterbund. Diese Summe werde aber bisher nicht für die Beschaffung von Öl zweckgerichtet verwendet. Da der Tank seit Mai dieses Jahres leer ist und die Vermieterin diesen nicht auffüllt, »wird sie formal aufgefordert, für 2600 Euro unverzüglich zu tanken«. Bei einem aktuell angenommenen Preis von 1,50 Euro pro Liter wären dies 1733 Liter Heizöl.
Bis Freitag dieser Woche »hat sich das Öl im Tank des Mietanwesens zu befinden«, schreibt der Vorsitzende des Mieterbunds. Alternativ könne die Vermieterin bis Mittwoch dieser Woche die rund 2600 Euro zurückzahlen, »damit Frau Schmidt entgegen der Vertragslage« das Öl selbst beschaffen kann.
Andernfalls kündigt der Vorsitzende des Mieterbunds »unmittelbar entsprechende Konsequenzen« an. Sollte es zu keiner Auffüllung des Tanks oder keiner Rückzahlung kommen, dürfte der Fall auf eine Auseinandersetzung auf dem Rechtsweg hinauslaufen. Er habe Schmidt angeraten, die Vorauszahlungen ab September vollständig einzustellen, erklärt Klaus.
Kein Warmwasser: Mieterin aus Mittelhessen befürchtet „Winter ohne Heizung“
Wenn Schmidt ihre Tochter und ihren Labrador waschen will, geht sie in die Küche, stellt zwei große Töpfe auf den Herd und kocht Wasser auf. Seit Anfang Mai tut sie dies jeden Tag. Jeden Abend. Sie stehe ohnehin täglich vor großen Herausforderungen, sagt sie. »Meine Tochter ist zu 100 Prozent geistig behindert.«
Die Vermieterin hat derweil über einen Rechtsanwalt mitteilen lassen, dass sie in der Vergangenheit »aus reiner Gefälligkeit« Heizöl bestellt habe, »obwohl dazu keine Verpflichtung bestand«. Paragraf 18 des Mietvertrags sehe vor, dass die Mieterin die Heizungsanlage und die Warmwasservorsorung eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu betreiben habe. Für Heizöl würden keine Nebenkosten einkassiert. Der Mieterbund meine wohl, dass die Ölbestellungen in der Vergangenheit die Vermieterin verpflichten, auch weiterhin Heizöl zu beschaffen. »Diese Rechtsauffassung ist aber falsch. Aus Gefälligkeitverhältnissen kann kein Anspruch für die Zukunft erwachsen«, erklärt der Rechtsanwalt.
Der Mieterbund entgegnet, dass die Vermieterin für die Jahre 2019 und 2020 noch vertragskonform abgerechnet habe, mit Aufführung der Kosten für das Heizöl und der weiteren Nebenkosten. »Für das Jahr 2021«, betont der Mieterbund, habe die Vermieterin »bislang keine Abrechnung vorgenommen, offensichtlich aus ›gutem Grund‹«. Schmidt hat unterdessen vor allem eine Befürchtung, dass sich der Streit noch länger hinzieht. »Und dass wir im Winter ohne Heizung frieren müssen.« (Stefan Schaal)
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