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Prozess um getötete Geliebte

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Mainz - Im Mordprozess gegen einen Mann, der seine Geliebte getötet haben soll, hat die Verteidigung eine Haftstrafe von höchstens fünf Jahren gefordert. Sein Mandant könne nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden, sagte der Verteidiger gestern vor dem Landgericht Mainz. Die Anklage wirft dem Mann aus dem südhessischen Bensheim vor, die 38-Jährige im Juni 2021 auf einem Feld getötet zu haben.

In der Nacht soll er dann die Leiche mit Benzin übergossen und angezündet haben, um einen Blitzschlag vorzutäuschen. dpa

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