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Prozess gegen Hebamme

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Die angeklagte 34-jährige Hebamme begrüßt ihren Rechtsanwalt Hermann Christoph Kühn.
Die angeklagte 34-jährige Hebamme begrüßt ihren Rechtsanwalt Hermann Christoph Kühn. © DPA Deutsche Presseagentur

Als Hebamme sollte die gebürtige Gießenerin Kindern ins Leben helfen – versuchte sie stattdessen, Müttern das Leben zu nehmen? Eine Hebamme steht wegen mehrfachen Mordversuchs vor dem Münchner Schwurgericht. Die Vorwürfe klingen unglaublich.

Sie wäre bei der Geburt ihres Kindes beinahe gestorben. Nach dem Kaiserschnitt traten Blutungen auf, die die Ärzte nicht stillen konnten. Über Tage musste sie 2012 immer wieder operiert werden. 44 Transfusionen waren nötig, um ihr Leben zu retten. Sie kann seither keine Kinder mehr bekommen.

Am Dienstag sitzt die Frau im Landgericht München derjenigen gegenüber, die für ihr Martyrium verantwortlich sein soll – und die ihr doch eigentlich helfen sollte. Ihre Hebamme steht wegen ungeheuerlicher Vorwürfe vor Gericht: Sie soll versucht haben, sie bei der Geburt ihres Kindes zu töten – so wie sechs weitere Frauen in Bad Soden und am Münchner Klinikum Großhadern. Das, was die Staatsanwaltschaft der Hebamme vorwirft, klingt unglaublich: Die 34 Jahre alte gebürtige Gießenerin, die ihre Ausbildung an der Hebammen-Schule in Kiel als eine der Klassenbesten absolvierte, soll Frauen vor Kaiserschnitt-Geburten heimlich Heparin verabreicht haben – ein Mittel, das die Blutgerinnung hemmt und im Volksmund Blutverdünner genannt wird. Die Patientinnen wären ohne Not-Operationen verblutet.

Noch grausiger ist ein weiterer Fall aus Bad Soden: Die Frau soll den Wirkstoff Misoprostol verabreicht haben, ein Mittel, das bei Abtreibungen eingesetzt wird und heftige Kontraktionen der Gebärmutter auslöst. Mutter und Kind waren laut Anklage in Lebensgefahr, ein Kaiserschnitt musste eingeleitet werden. Die Frau, der all das vorgeworfen wird, ist unscheinbar. Mit übergroßem, schwarzem Anzug und randloser Brille wirkt ihr Stil deutlich älter als sie selbst. Als Motiv für die Taten vermutet die Staatsanwaltschaft eine »Aufwertung ihres Selbstwertgefühls« und eine »insgeheime Demonstration einer Überlegenheit«.

Die schwangeren Frauen waren offenbar Zufallsopfer. Der Hebamme sei »die Person der jeweils betroffenen Patientin gleichgültig« gewesen, erklärt die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt. Auch habe sie letztlich kaum Einfluss darauf gehabt, »welche Patientin durch ihr schädigendes Verhalten betroffen sein würde«.

Weiter heißt es: »Sie setzte das Lebensrecht der Patientinnen in krasser Eigensucht hinter ihr eigenes Bedürfnis, ihr Selbstwertgefühl aufzuwerten und ihre Überlegenheit zu demonstrieren.«

Die Angeklagte schweigt sich gestern zu den Vorwürfen aus. Auf die Frage nach ihren persönlichen Daten sagt sie nur knapp: »Das ist korrekt.« Sie hat die Hände gefaltet. Dass sie das, was ihr vorgeworfen wird, bestreitet, weiß die Staatsanwaltschaft aus einem Arbeitsgerichtsprozess. Die Hebamme geht gegen ihren letzten Arbeitgeber, das Münchner Klinikum Großhadern, vor und klagt gegen ihre Kündigung. Vor das Arbeitsgericht zog sie schon einmal – gegen das Krankenhaus Bad Soden, wo sie laut Anklage versucht haben soll, drei Frauen zu töten. In zwei weiteren Fällen wurde das Verfahren eingestellt – »aus Gründen der Prozessökonomie«, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Steinkraus-Koch, sagt. Neben Mordversuch lautet die Anklage noch auf gefährliche und schwere Körperverletzung.

In Bad Soden konnte der Frau nichts nachgewiesen werden – trotz einer »Häufung pathologischer Geburtsverläufe unter Beteiligung der Angeschuldigten«, wie es in der Anklage heißt. Es kam zu einem Arbeitsgerichts-Prozess und zu einem Vergleich. Sie erhielt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Note »gut«. Das Krankenhaus warnte allerdings die Kollegen in Großhadern, wo die Frau danach einen Job antrat, auf inoffiziellem Weg.

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