Pflicht zur Neutralität
Wiesbaden - Kultusminister Alexander Lorz (CDU) hat die Pflicht zur Neutralität der hessischen Lehrkräfte bei Empfehlungen zum Kauf von weiterführender Literatur und von Lernmaterialien betont. Falls Pädagogen ihren Schülerinnen und Schülern selektiv bestimmte Händler für den Kauf dieses Materials nennen würden, obwohl es weitere Bezugsquellen gibt, sei dies als unzulässige Werbung zu beurteilen, sagte Lorz auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion in Wiesbaden.
Sobald dem Ministerium bekannt werde, dass Lehrkräfte auf bestimmte Händler hinweisen, werde dies unterbunden. dpa
Bickenbach/Darmstadt - Im südhessischen Bickenbach (Kreis Darmstadt-Dieburg) haben Unbekannte einen Geldautomaten in einer Bankfiliale gesprengt. Anwohner hatten am frühen Montagmorgen einen lauten Knall und verdächtige Motorengeräusche gehört, wie die Polizei in Darmstadt mitteilte. Noch fehle von den Tätern jede Spur, vermutlich flüchteten sie mit einem Auto. Das Gebäude wurde nach Polizeiangaben durch die Detonation so stark beschädigt, dass fünf Anwohner ihre Wohnungen verlassen mussten. Eine Frau habe einen Schock erlitten und sei ärztlich versorgt worden. Der Gesamtschaden sei nach »ersten vorsichtigen Schätzungen« sechsstellig. Ob und wie viel Bargeld die Täter erbeutet haben, war zunächst noch unklar. dpa
Frankfurt - Zum Auftakt des Prozesses gegen einen Mann, der zwei Pakete mit streng riechendem Marihuana bei einer Frankfurter Postagentur aufgegeben hat, ist der Angeklagte nicht erschienen. Das Amtsgericht Frankfurt ordnete daraufhin am Montag die polizeiliche Vorführung des 32-Jährigen im September an. Gründe für sein Fernbleiben konnte sein Verteidiger am Montag nicht nennen. Der Mann war im April vergangenen Jahres zwei zufällig hinter ihm in der Warteschlange stehenden Mitarbeitern der Stadtpolizei aufgefallen. Der Mann hatte Päckchen mit insgesamt knapp 600 Gramm Marihuana und Kokain aufgegeben. dpa
Frankfurt/Karlsruhe - Der Fall einer tödlichen Messerattacke vor einem Frankfurter Supermarkt muss vor Gericht neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf. Ein damals 44 Jahre alter Mann war Ende 2020 wegen Totschlags an seiner Ex-Freundin zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Laut der in der BGH-Datenbank veröffentlichten Entscheidung muss nun erneut darüber entschieden werden, ob nicht doch ein Mord vorlag. Der Verurteilte hatte 2019 sein 24 Jahre altes Opfer vor den Augen zahlreichen Zeugen mit 33 Messerstichen getötet. dpa