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Ohne Feuerwerk ins neue Jahr

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 wie vom Jahreswechsel 2019/2020 in Frankfurt wird es in diesem Jahr nicht geben. Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten.	FOTO: DPA
Solche Bilder wie vom Jahreswechsel 2019/2020 in Frankfurt wird es in diesem Jahr nicht geben. Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten. FOTO: DPA © DPA Deutsche Presseagentur

Wiesbaden - Wegen der Corona-Pandemie dürfte Silvester in diesem Jahr in Hessen deutlicher ruhiger ausfallen. Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren bleiben bestehen, Alkohol darf in der Öffentlichkeit nicht getrunken werden, vielerorts sind Raketen und Böller verboten. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln zum Jahreswechsel.

?Gelten die Kontaktbeschränkungen an Silvester unverändert?

Im Gegensatz zu Weihnachten gibt es keine Ausnahmen zu den sonst üblichen Regeln. In der Öffentlichkeit sind nur Treffen von maximal fünf Menschen aus zwei Hausständen zulässig. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Für Feiern zu Hause wird die Einhaltung der Regeln »dringend empfohlen«.

?Gibt es Ausnahmen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung?

Auch für die letzte Nacht des Jahres heißt es für die Menschen in den Landkreisen mit nächtlicher Ausgangssperre: Ab 21 Uhr darf die Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen werden. In den betroffenen Regionen dürfen die Menschen erst wieder am Neujahrsmorgen ab 5 Uhr auf die Straße. Die Ausgangsbeschränkungen gelten in etlichen hessischen Landkreisen und Städten, so auch im Kreis Gießen, dem Wetteraukreis und dem Vogelsbergkreis.

?Darf an Silvester und Neujahr in der Öffentlichkeit Alkohol getrunken werden?

Ein klares Nein. Bereits seit Mitte Dezember ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten - daran ändert sich Silvester nichts. Auch am ersten Tag des neuen Jahres darf nicht auf der Straße mit Alkohol angestoßen werden. In der Landeshauptstadt Wiesbaden gelten noch strengere Regeln: Dort darf ab dem frühen Abend etwa in Gaststätten, Kiosken und Tankstellen kein Alkohol mehr nach draußen verkauft werden.

?Dürfen Feuerwerk und Böller gezündet werden?

Der Verkauf von Feuerwerk und Knallkörpern ist dieses Jahr verboten, vielerorts darf zudem auch an den Beständen vom letzten Jahr nicht gezündelt werden. Welche Orte das sind, ist die Sache der jeweiligen Kommune. Im Wetteraukreis etwa ist das Zünden von Feuerwerk m öffentlichen Raum verboten. Auch im Landkreis Gießen darf das neue Jahr nicht mit einem Feuerwerk begrüßt werden.

?Wird die Einhaltung der Regeln kontrolliert?

Polizei und Ordnungsamt haben Kontrollen angekündigt, vor allem auf den an Silvester beliebten öffentlichen Plätzen. Bei Verstößen etwa gegen die Ausgangssperre droht ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit, die Höhe wird von den Kreisen selbst festgelegt und variiert daher. dpa

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