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Tod nach Zahn-OP: Gericht schlägt Vergleich vor

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Limburg/Solms (dfl). Der Zivilprozess, den der Vater eines zehnjährigen verstorbenen Mädchens aus Burgsolms gegen zwei Ärzte einer zahnärztlichen und oralchirurgischen Gemeinschaftspraxis in Limburg führt, geht bereits ins dritte Jahr. Am Freitag unterbreitete die 4. Zivilkammer den Parteien einen 15-seitigen Vergleichsvorschlag.

Dem behinderten Kind waren in der Praxis unter Narkose vier Zähne gezogen worden. Das Mädchen hatte nach der Operation einen Herzstillstand erlitten und wurde in der Praxis reanimiert, anschließend in das Limburger Krankenhaus eingeliefert und in die Kinderklinik nach Siegen verlegt. Dort verstarb die Zehnjährige eine Woche später, im Oktober 2007. Die Eltern werfen den Ärzten vor, das Kind nach der OP nicht ausreichend überwacht zu haben. Die Ärzte weisen den Vorwurf zurück. Der Vater des Mädchens klagt auf Schmerzensgeld und Schadensersatz über 101 000 Euro (80 000 Euro für seine Tochter, 10 000 Euro für sich selbst sowie 11 000 Euro Beerdigungs- und Fahrtkosten).

In einer Güteverhandlung am 20. November vorigen Jahres signalisierten die Anwälte des Klägers, des beklagten Zahnmediziners und des Anästhesisten, sich über eine Gesamtabfindung einigen zu wollen. Allerdings lehnte der Zahnmediziner selbst einen Vergleich ab, auch vor dem Hintergrund einer Zahlungszusage seiner Versicherung.

Unabhängig vom Verlauf der Auseinandersetzung vor der Zivilkammer hatte die Limburger Staatsanwaltschaft den 51-jährigen Operateur und den 58-jährigen Anästhesisten im November beim Limburger Amtsgericht (Schöffengericht) wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Ein Termin für die Hauptverhandlung in dem Strafverfahren ist noch nicht bekannt.

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