Mutter freigesprochen

Hanau - Im Prozess um den Tod eines Vierjährigen, der in einem über dem Kopf verschnürten Sack erstickt sein soll, hat das Landgericht Hanau die Mutter des Kindes vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Für die rund eineinhalbjährige Untersuchungshaft sei die 61-Jährige zu entschädigen, sagte die Vorsitzende Richterin. Aus ihrer Sicht ließ sich während des gut einjährigen Prozesses nicht nachweisen, dass die Frau die Tat begangen hat.
Wenn die in rechtsstaatlichen Strafverfahren vorgegebene Unschuldsvermutung nicht widerlegt werden könne, seien Angeklagte freizusprechen.
Der Junge starb bereits 1988. Eine mutmaßliche Sekten-Chefin soll laut Anklage der Mutter eingeredet haben, dass ihr Sohn die »Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen« sei und mehrfach prophezeit haben, dass Gott den Jungen zu sich holen werde. Zeugen hatten zudem von massiver physischer und psychischer Gewalt im Haus der mutmaßlichen Anführerin sowie von einer Art System aus Bestrafungen, Erniedrigungen und devotem Verhalten auch der erwachsenen Mitglieder der Gruppe berichtet. Die Vorsitzende Richterin stellte in ihrer Urteilsbegründung an die Mutter gewandt fest: »Am Ende bleibt es bei einer moralischen Verantwortung.«
Der Junge soll am 17. August 1988 in einem über dem Kopf verschnürten Sack an seinem Erbrochenen erstickt sein. Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, ihren Sohn in den Sack gesteckt, diesen oben verschnürt und das Kind in die Obhut der mutmaßlichen Sekten-Anführerin gegeben zu haben. Diese habe nach dem Leben des Jungen getrachtet.
Lückenhafte Zeugenaussagen
Aus Sicht des Gerichtes fehlten dafür und für weitere in der Anklage angeführte Sachverhalte jedoch Beweise - auch weil Zeugenaussagen teils lückenhaft und widersprüchlich gewesen seien. So gebe es keinen Beleg dafür, dass das Kind tatsächlich, wie in der Anklage angenommen, am Tattag vor 34 Jahren den ganzen Vormittag über geschrien habe.
Weder mit Zeugenaussagen noch anhand von Äußerungen der 61-Jährigen in ihrem Tagebuch, wonach der Junge selbst seinen Tod verschuldet habe, lasse sich ein Tatvorsatz belegen, sagte die Vorsitzende. Es blieben erhebliche Zweifel an einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Angeklagten, was keine andere Entscheidung als einen Freispruch zulasse. dpa