Minicarfahrer muss auf Anruf warten

Gießen (rha). Ein Gießener Minicar-Betreiber musste sich am Freitag vor dem Landgericht verpflichten, zukünftig nur noch auf telefonische Anforderung Kunden mitzunehmen.
Ein Fahrer des Unternehmens hatte in seinem Fahrzeug beim Wetzlarer Weinfest aufs Geratewohl gewartet und zwei Fahrgäste transportiert, ohne dass diese den Wagen vorher angefordert hatten. Das ist gemäß Personenbeförderungsgesetz allerdings nur Taxifahrern erlaubt, weshalb die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs nun Klage erhob.
Die Unternehmer erklärten vor Gericht, sie hätten nichts vom Gesetzesverstoß ihres Mitarbeiters gewusst und ihn zuvor sogar über die rechtlichen Bestimmungen belehrt. Das half ihnen in diesem Fall nicht weiter. »Bei dieser Gesetzeslage haben Sie einfach schlechte Karten«, so die Aussage des Richters. Als einzige Reaktionsmöglichkeit bleibe im Zweifelsfall eine Kündigung des entsprechenden Mitarbeiters.
Minicars gelten juristisch als »Mietwagen mit Fahrer«. Ihre Betreiber haben nicht dieselben Pflichten wie reguläre Taxiunternehmen, umgekehrt aber auch nicht deren Privilegien. Dazu gehört, dass Minicar-Fahrer keine Laufkundschaft aufnehmen dürfen, sondern nach jeder Fahrt aufs Firmengelände zurückkehren müssen.
Gegen diese Regelung wird immer wieder verstoßen. Als vor gut einem Jahr eine Interessengemeinschaft der Taxiunternehmer das Thema in den Blick nahm, brachte sie in wenigen Monaten über 300 Fälle beim Ordnungsamt zur Anzeige. Die Stadt erklärte damals, sie habe etliche Bußgeldverfahren eingeleitet.