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Markus H. schweigt zu den meisten Fragen

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Kassel/Wiesbaden - Im Untersuchungsausschuss zur Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der frühere Mitangeklagte Markus H. sich größtenteils auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen. »Ich möchte diese Frage nicht beantworten«, sagte der 46-Jährige bei seiner Zeugenaussage gestern auf die meisten Fragen der Ausschussmitglieder.

Es bestehe ansonsten die Gefahr, dass er sich selbst belaste.

So antwortete er etwa nicht auf Fragen nach dem Waffenbesitz von Stephan Ernst, wie er diesen kennengelernt habe sowie nach der Bürgerversammlung in Lohfelden im Jahr 2015, nach der Lübcke bedroht worden war. Zu seinen eigenen Waffen sagte H., diese habe er aus »Hobbygründen« besessen, da er Interesse am »sportlichen Schießen« habe.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Ernst wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. H. war wegen Beihilfe angeklagt gewesen, von diesem Vorwurf jedoch freigesprochen worden. Verurteilt wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe.

Der hessische Verfassungsschutz (LfV) hatte laut eines Insiders weder Ernst noch H. mindestens in den Jahren 2011 bis 2016 auf dem Schirm gehabt. Die Namen habe er erstmals im Zusammenhang mit der Ermordung gehört, sagte der damalige Leiter der Nachrichtenbeschaffung beim hessischen Verfassungsschutz (LfV) ebenfalls am Mittwoch vor dem Ausschuss. dpa

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