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Lockerungen im Strafvollzug zurückgefahren

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Wiesbaden - Ein Besuch beim Arzt oder einer Behörde, ein Arbeitsplatz außerhalb der Gefängnisgitter oder Hafturlaub: Die Vollzugserleichterungen in hessischen Gefängnissen sind in den vergangenen Jahren massiv zurückgegangen. Dies geht aus einer Antwort des Justizministeriums hervor. Wurden 2015 noch 56 077 Vollzugserleichterungen gewährt, ging die Zahl um über die Hälfte kontinuierlich auf 25 651 im Jahr 2019 zurück.

Erfasst wurden vom Ministerium drei Kategorien: Freigänge, Ausgänge für Arzt- oder Behördengänge und Freistellungen wie Hafturlaub oder die Vorbereitung einer Entlassung. Für 2020 gab es zunächst keine Zahlen. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten aber umfassende Hygienemaßnahmen. dpa

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