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Land streicht Isolationspflicht

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Ein positiver Corona-Test zieht in Hessen ab heute keine Pflicht zur Isolation mehr nach sich. © DPA Deutsche Presseagentur

Wiesbaden - Die Hessische Landesregierung hebt die Isolationspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen vom heutigen Mittwoch an auf. Darauf hat sich das Kabinett verständigt. Offiziell bekannt gegeben wurde die neue Corona-Basisschutzverordnung gestern Nachmittag. Bis zu diesem Zeitpunkt wussten nur wenige Städte und Institutionen in Hessen, was ab heute gelten soll.

Hessen schließt sich den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein an, was die häusliche Isolation nach einem positiven Corona-Test betrifft: Diese Pflicht besteht nicht mehr. Man kann jetzt - genau wie bei einer anderen Infektion - trotzdem unter Menschen gehen. Bis gestern musste man als positiv Getesteter fünf Tage in häuslicher Isolation verbringen. Stattdessen gilt jetzt für diese Personen - auch Kinder ab sechs Jahren - eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Im Freien kann die Maske bei 1,5 Metern Abstand abgesetzt werden.

Es gilt jedoch weiterhin ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren - sowohl für Besucher als auch für Personal.

Damit zerschlagen sich die Hoffnungen von Professor Jürgen Graf, Vorstandsvorsitzender der Uni-Klinik Frankfurt, und von Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer. Die beiden hatten sich vom Ende der Isolationspflicht versprochen, dass auch medizinisches Personal weiterarbeiten könne trotz Corona-Infektion. Graf zufolge könne eine schwere Grippewelle zu zusätzlichen Fehlzeiten führen.

Das Land begründet die Liberalisierung damit, dass die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 trotz ihres hohen Ansteckungsgrades nicht zu einer bedrohlichen Belastung des Gesundheitssystems führe und die Infektionszahlen seit Wochen sinken. Zudem seien 90 Prozent der Hessen, gerade auch der vulnerablen Gruppen, geimpft und/oder genesen. Vor diesem Hintergrund sei der »vergleichsweise schwere Grundrechtseingriff einer Isolationspflicht derzeit nicht verhältnismäßig«, hieß es aus der Staatskanzlei. Das Land empfiehlt die Selbstisolierung also nur noch, schreibt sie aber nicht mehr vor. Theoretisch kann, wer sich gesund fühlt, arbeiten oder zur Schule und zum Studium gehen. Der Frankfurter Virologe Martin Stürmer kritisiert das: »Einem Arbeitgeber kann doch nicht daran gelegen sein, die anderen Mitarbeiter zu gefährden.« Das Land kündigte derweil an, die Zügel gegebenenfalls wieder anzuziehen, sollte sich die Situation in den Kliniken wieder zuspitzen. Thomas Schmidt

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