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Kommunen wollen mehr Einfluss

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Land und Kommunen ringen regelmäßig um die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden in Hessen. Das Verfassungsgericht des Landes muss nun jedoch eine Grundsatzentscheidung über die Verteilung von Finanzmitteln treffen.

Wie viel Einfluss darf das Land bei der Verteilung von Finanzmitteln an die Kommunen nehmen? Diese Frage muss der hessische Staatsgerichtshof in dem Verfahren um die Heimatumlage des Landes klären. Fünf Kommunen klagten am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht, weil sie sich in ihrem in der hessischen Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt sehen.

Konkret geht es in dem Verfahren in Wiesbaden um die kommunalen Grundrechtsklagen der Gemeinde Biebergemünd sowie der Städte Büdingen, Schwalbach am Taunus, Stadtallendorf und der Stadt Frankfurt gegen das Gesetz »Starke Heimat Hessen«. In dem Gesetz ist die Heimatumlage verankert, die die hessischen Kommunen abführen müssen. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

Die Heimatumlage gibt es in Hessen seit dem Jahr 2020 und dient zur Finanzierung des Programms »Starke Heimat Hessen«. Nachdem die erhöhte Gewerbesteuerumlage Ende 2019 ausgelaufen ist, stehen den Kommunen nach Angaben des Finanzministeriums mit dem Programm über den kommunalen Finanzausgleich nun rund 300 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung. Weitere rund 100 Millionen Euro verbleiben jährlich direkt bei den Kommunen.

Die Mittel aus der Heimatumlage sind zum einen zweckgebunden und werden etwa zur Stärkung der Kinderbetreuung, für Verwaltungskräfte an Schulen sowie für die Digitalisierung, die Krankenhäuser und eine umweltfreundliche Mobilität in den Kommunen eingesetzt. Zum anderen wird das Aufkommen zur zusätzlichen Aufstockung der Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich verwendet.

Die Kommunen fordern, dass ihnen diese Mittel ohne jede Zweckbindung zur Verfügung gestellt werden. »Aus kommunaler Sicht hat die Heimatumlage viele praktische Nachteile und Konstruktionsfehler«, erklärte der Geschäftsführer des hessischen Städte- und Gemeindebundes, David Rauber. Diese Mängel seien auch verfassungsrechtlich von Bedeutung.

Alle Städte und Gemeinden müssten erst einmal frei verwendbares Steuergeld abgeben. »Dann legt allein das Land fest, was damit passiert«, kritisierte der Geschäftsführer. »Das Geld geht noch nicht einmal allein an Städte und Gemeinden, sondern auch an private Firmen wie Krankenhaus-Unternehmen, an nicht kommunale Kita-Träger oder an die Landkreise.«

Die Folge sei, dass die Städte und Gemeinden erhebliche Teile ihres Geldes auf jeden Fall nicht wiedersehen würden. »Und die Mittel, die noch an die Gemeinden fließen, sind dann überwiegend nach den Vorgaben des Landes zu verwenden, nur ein kleinerer Teil fließe ohne Zweckbindung«, kritisierte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, der vier klagende Kommunen in dem Verfahren vertritt. Damit sei die Eigenverantwortlichkeit über die Finanzmittel nicht mehr gewährleistet.

Das Land habe keine Bedarfserhebung vorgenommen, mahnte der Rechtsbeistand der Stadt Frankfurt. Die Höhe der Heimatumlage sei einfach eine politisch gegriffene Zahl. Dabei seien finanziellen Rahmenbedingungen der Städte und Gemeinden in Hessen aufgrund ihres Standorts und ihrer Aufgaben sehr unterschiedlich. Das müsse berücksichtigt werden. Das Land setze zudem die Mittel aus der Heimatumlage zur Finanzierung von Aufgaben ein, für die die Kommunen ein eigenes finanzielles Engagement der Regierung erwarteten.

Das Land weist die Vorwürfe als in der Sache unbegründet zurück. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht werde durch das Gesetz nicht verletzt, sondern durch die Umverteilung von Finanzmitteln gestärkt, erklärten Vertreter des Finanzministeriums. Das betreffe sowohl die Pflicht- als auch ihre freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Die kommunalen Einnahmen aus der stark schwankenden und in Hessen besonders ungleich verteilten Gewerbesteuer würden durch das Programm ersetzt. Außerdem blieben die Mittel vollständig in der kommunalen Familie.

Das Land habe sich bewusst für die Erhebung der Heimatumlage entschieden und dabei das Staatsziel zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Blick gehabt, betonte das Finanzministerium. Die Gewerbesteuerunterschiede bei den hessischen Kommunen seien besonders hoch. Durch die Umverteilungswirkung des Programms profitierten gerade finanzschwächere Kommunen. Zudem könne das Land gewisse Aufgaben als dringlich ansehen.

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