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Kommt Kindermörder frei?

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Der Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler wurde vor 15 Jahren entführt und ermordet. Wann der Täter freikommt, prüft jetzt ein Gericht.

Der kleine Jakob aus Frankfurt wäre heute 26 Jahre alt. Der Bankierssohn wurde im Alter von elf Jahren ermordet. Sein Entführer habe ein »luxuriöses Leben mit reichen Freunden« weiterleben wollen, stellte der Vorsitzende Richter des Landgerichts 2003 in seiner Urteilsbegründung fest. Und: Der verschuldete Jurastudent Magnus Gäfgen habe den Tod des jungen von Metzlers von Beginn an gewollt. Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld lautete das Urteil.

Der Täter beschäftigte in den Jahren darauf zahlreiche Gerichte, teilweise mit Erfolg. Jetzt prüft das Landgericht in Kassel, wo der inzwischen 42-Jährige seine Strafe verbüßt, wann er auf Bewährung frei kommt. Seinen Namen hat der verurteilte Kindermörder mit Blick auf seine Resozialisierungschancen bereits geändert. »Schwerste Entscheidung im Leben« Weil die Polizei Gäfgen im Verhör Folter androhte, um das Leben des Kindes zu retten, fand der Fall über Deutschland hinaus Resonanz. Der damalige Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte selbst in einem Aktenvermerk auf diese »schwerste Entscheidung im Leben« aufmerksam gemacht und sich darauf berufen, der Polizei sei »unmittelbarer Zwang« als letztes Mittel erlaubt. Politiker zeigten Verständnis, ein Teil der Bevölkerung feierte Daschner sogar als Helden. Es entbrannte eine kontroverse Diskussion. Daschner wurde später wegen Nötigung verurteilt, eine Geldstrafe nur angedroht.

Am letzten Schultag vor den Herbstferien 2002, dem 27. September, hatte Gäfgen den ihm flüchtig bekannten Jakob auf dem Heimweg abgepasst und in seine nah gelegene Wohnung gelockt. Der damals 28-Jährige erstickte den Jungen mit Klebeband. Mit der Leiche im Kofferraum fuhr er zur nahen Villa der Bankiersfamilie und warf einen Erpresserbrief mit der Lösegeldforderung von einer Million Euro ab. Bei der nächtlichen Geldübergabe an einer Bushaltestelle beobachtete ihn die Polizei und nahm ihn noch am selben Tag fest – nachdem er keine Anstalten machte, die Geisel zu versorgen oder frei zu lassen. Minderwertigkeitskomplexe und die Gier nach Luxus

Der Entführer nannte im Verhör zunächst zwei frühere Bekannte als angebliche Komplizen und ein falsches Geiselversteck. Weil die Zeit drängte, ließ ihm Daschner schließlich Schmerzen androhen. Bald darauf nannte der Mörder das wahre Versteck des längst toten Jungen an einem kleinen See bei Schlüchtern in Osthessen.

Minderwertigkeitskomplexe und die Gier nach Luxus seiner elf Jahre jüngeren Freundin nannte der Essener Psychiater Norbert Leygraf in dem Strafverfahren als Motive für den Mord. Der hochintelligente Täter habe nach dem Prinzip »Mehr Schein als Sein« gelebt, um sein schwaches Selbstwertgefühl zu verdecken.

Polizei droht dem Täter mit Folter

Die Haltung, mit der die angesehene Bankiersfamilie von Metzler das ihr zugefügte und bis heute immer wieder aufgewühlte Leid erträgt, erfüllt viele Menschen mit Demut und Bewunderung. Die alteingesessene Privatbankiersfamilie gehört in Frankfurt zu den großen Mäzenen.

Der verurteilte Kindermörder Gäfgen zog nach dem Urteil von 2003 vor zahlreiche Gerichte. Zehn Jahre nach der Tat wies das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) seine angestrebte Wiederaufnahme des Strafverfahrens in zweiter Instanz rechtskräftig zurück. In seinem Antrag hatte sich Gäfgen auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) berufen, der 2010 festgestellt hatte, dass ihm während des Verhörs Folter angedroht worden war. Nicht-öffentliches Verfahren

Einen Erfolg erzielte der Täter allerdings in einem zivilrechtlichen Schadenersatzprozess: Danach musste das Land Hessen Gäfgen wegen der vom EGMR festgestellten Verletzung der Menschenwürde 3000 Euro plus Zinsen Entschädigung zahlen. Das hatte das OLG im Oktober 2012 rechtskräftig festgestellt.

Gäfgen hatte in seinem Schlusswort im Strafprozess 2003 für sich eine Strafe mit Perspektive gefordert, »die mich hart anfasst, aber nicht vernichtet«. Wann der Verurteilte mit neuem Namen auf Bewährung frei kommt, ist offen. Auch, wie lange die Strafvollstreckungskammer in Kassel dies noch prüft. »Das ist ein nicht-öffentliches Verfahren und das nehmen wir ernst«, sagte ein Sprecher.

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