1. Gießener Allgemeine
  2. Hessen

Klage gegen »Hessentrojaner« ohne Erfolg

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Karlsruhe - Die hessische Piratenpartei ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Hessentrojaner gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage des Landesverbands und zweier Piraten-Politiker wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Eine zweite Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist noch anhängig.

Hessens Polizei hat seit Sommer 2018 neue Überwachungsinstrumente. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von staatlicher Spionage-Software auf Computern. Die Kläger sehen dadurch die IT-Sicherheit gefährdet. Die Verfassungsrichter vermissen allerdings die nötige Auseinandersetzung mit den Regelungen. dpa

Auch interessant

Kommentare