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Kaum Inklusion in der Arbeitswelt

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Betriebe ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. © Red

Wiesbaden - Die Zahl der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen in Hessen ist nach wie vor hoch. Nachdem sie 2020 vor allem pandemiebedingt auf 12 660 gestiegen war, ist sie zwar wieder auf 10 600 (Stand September 2022) gesunken, was in etwa dem Stand von 2019 entspricht. Paul Weimann, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, sagt jedoch:

»Wir sind weit entfernt von einem inklusiven Arbeitsmarkt und sollten uns nicht mit dem schlechten Vor-Corona-Niveau zufriedengeben.«

Das war eine wesentliche Aussage bei der Landeskonferenz für Menschen mit Behinderungen des VdK, die kürzlich stattfand. Angesichts mangelnder Inklusion fordert der Verband, die Ausgleichsabgabe für Firmen, die keine oder weniger als die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen, deutlich anzuheben, wie er auf Anfrage der »Frankfurter Rundschau« mitteilt.

Betriebe ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Leuten zu besetzen. Bei einer Quote, die zum Beispiel zwischen null und zwei Prozent liegt, sind in der Regel 360 Euro pro Monat zu zahlen. Das Geld wird etwa für begleitende Hilfen verwendet, die schwerbehinderte Beschäftigte erhalten.

Viertel der Firmen beteiligt sich nicht

An der digitalen Konferenz nahmen nach Angaben des VdK mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter von Schwerbehinderten sowie von Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite, Landesregierung und Landeswohlfahrtsverband teil.

Der VdK appellierte zudem an die Politik, insbesondere den Kündigungsschutz für diese Gruppe sicherzustellen - da Betroffene oft länger arbeitslos blieben als Menschen ohne Behinderungen. Darüber hinaus seien als Folge der Corona-Pandemie deutlich mehr Fälle von psychischen Erkrankungen zu beobachten. Diese stellten die Schwerbehindertenvertretungen und den Integrationsfachdienst vor besondere Herausforderungen, auch weil viele Betroffene sich aus Angst vor Stigmatisierung keinen Grad der Behinderungen feststellen ließen. Hier brauche es Ressourcen für Aufklärung.

Laut Thomas Niermann, dem Leiter des Integrationsamtes und der Hauptfürsorgestelle des Landeswohlfahrtsverbands (LWV) Hessen, beschäftigen ein Viertel der Unternehmen hierzulande keine einzige Person mit Behinderungen. Frappierend ist, dass dies offenbar nicht an deren Qualifikation liegt, wie André Schönewolf erläuterte, der beim DGB Hessen-Thüringen für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zuständig ist. Gut 56 Prozent aus dieser Gruppe haben demnach eine abgeschlossene Ausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss.

Stefan Hoehl, in der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verantwortlich, betonte, dass die Wirtschaft Menschen mit Behinderungen keinesfalls ausgrenze, sondern integrieren wolle. Zu den Hemmnissen dabei gehöre »Überregulierung«. Kleineren Betrieben fehle es an Personal, um sich um das Thema zu kümmern. Hoffnung setzen Hoehl und Rika Esser, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, in die neu geschaffenen Stellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die bei der Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Mitarbeitern unterstützen sollen.

Um die Situation zu verbessern, hatten Sozialministerium und LWV bereits etwa Kampagnen gestartet, die mit positiven Beispielen für Vielfalt in der Arbeitswelt werben. Ende 2019 gab es in Hessen 55 »Inklusionsbetriebe«, in denen mindestens 30 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwerbehindert waren. Sie erhalten kostenlose Beratung und einen finanziellen Ausgleich für eventuelle Minderleistungen. In den Betrieben ist mindestens die Hälfte der Belegschaft nicht behindert, im Unterschied zu den geschützten Werkstätten.

Peter Hanack

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