Kabinett beschließt Lärmschutzverordnung
Oberursel (dapd-hes). Mit schärferen Lärmschutzwerten will die hessische Landesregierung nach Eröffnung der neuen Landebahn am Frankfurter Flughafen die Belastung der Bevölkerung in Grenzen halten. Bei seiner Sitzung auf dem Hessentag in Oberursel beschloss das Kabinett am Freitag Eckwerte einer entsprechenden Rechtsverordnung, die nach Anhörung der betroffenen Gemeinden in Flughafennähe noch in diesem Jahr in Kraft treten soll.
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) betonten, die Regierung habe dabei ihren Spielraum voll ausgeschöpft und vor allem für die Nacht den schärfstmöglichen Grenzwert ausgewählt.
Infrage kamen nach dem geltenden Gesetz gegen Fluglärm entweder 50 Dezibel (A) oder 53 Dezibel als Höchstwert für die Nacht. Die Landesregierung entschied sich for den niedrigeren Wert von 50 Dezibel. Wo dieser überschritten wird, haben die Anwohner das Recht auf Lärmschutzmaßnahmen, also beispielsweise auf Erstattung des Einbaus für Lärmschutzfenster. Mit der Entscheidung für den schärferen Grenzwert kommen 120 000 Anwohner in den Genuss dieser Schutzmaßnahmen, bei dem etwas höheren von 53 Dezibel wären es nur 60 000 gewesen.
Damit steigt auch die finanzielle Belastung des Flughafenbetreibers Fraport AG beträchtlich. Nach den Worten von Posch muss das in öffentlicher Hand befindliche Unternehmen deshalb etwa 30 bis 45 Millionen Euro mehr für den Lärmschutz ausgeben. Diese müssten aber zum Wohl der Betroffenen aufgebracht werden. »Wir wissen um die Bedeutung des Flughafens für die Wirtschaftskraft, aber auch um die Belastungen der Anwohner«, sagte der FDP-Politiker.
Obwohl von den 120 000 Betroffenen nur rund 12 000 Anspruch auf sofortige Hilfe beim Lärmschutz hätten und die anderen bis zu sechs Jahre warten müssten, will die Regierung nach Angaben von Bouffier und Posch gerade in dem am stärksten betroffenen Gebieten für schnellere Hilfe sorgen. Die Übersichtskarte zu dem neuen Lärmschutzbereich will die Landesregierung ab Montag auf ihrer Homepage ins Internet stellen. Die Grenzwerte für die Fluglärmbelastung tagsüber sollen in der neuen Verordnung in der Schutzzone 1 auf 60 und in der Schutzzone auf 55 Dezibel festgelegt werden.