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Junger Terrorverdächtiger angeklagt

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Spangenberg/Karlsruhe - Ein junger Rechtsextremist aus Nordhessen soll an der Gründung einer Terrorzelle gearbeitet und selbst Anschläge vorbereitet haben - nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Der 20-Jährige habe bereits mögliche Ziele recherchiert und ein Gemisch mit einer Sprengkraft produziert, »die einen mit militärischem Sprengstoff in etwa vergleichbaren Wirkungsgrad erzielte«, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit.

Der Prozess gegen den Mann, der seit September in Untersuchungshaft sitzt, soll am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stattfinden. Gegen den Auszubildenden aus Spangenberg (Schwalm-Eder-Kreis) hatte zunächst die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt. Seine Wohnung war ursprünglich wegen eines möglichen Waffendelikts durchsucht worden. Dabei fanden die Ermittler nach früheren Angaben rund 600 selbst gebaute Kleinsprengkörper, sechs sogenannte unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) und ein rassistisches Manifest.

Laut Bundesanwaltschaft wollte der 20-Jährige einen hessischen Ableger der aus den USA stammenden Neonazi-Terrorgruppe »Atomwaffen Division« (AWD) gründen und anführen. Die AWD verfolgt das Ziel, jüdische und muslimische Menschen in einem »Rassenkrieg« zu töten, und will auch Anschläge auf Politiker und staatliche Einrichtungen verüben.

Waffenerfahrene Mitstreiter gesucht

Der Angeklagte habe in Deutschland binnen drei Jahren einen solchen »Rassen«- und Bürgerkrieg entfachen wollen, teilten die Ermittler mit. Die hessische AWD sollte demnach Anschläge mit Sprengsätzen und Schusswaffen verüben. Der 20-Jährige habe nach waffenerfahrenen Mitstreitern gesucht, sich über ein Schnellfeuergewehr informiert und mit im Internet bestellten Materialien Sprengvorrichtungen gebaut.

Die Bundesanwaltschaft, die die Ermittlungen vor dem Jahreswechsel an sich gezogen hatte, wirft dem Mann unter anderem die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Der Prozess soll nach Jugendstrafrecht stattfinden. Das OLG muss die Anklage noch zulassen. dpa

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