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»Ich habe ihn nicht gekauft«

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Nahm kein Blatt vor den Mund: Hannelore Richter, frühere Führungskraft der AWO, betritt das Landgericht in Frankfurt. Hier war sie als Zeugin im Prozess gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Peter Feldmann geladen. © DPA Deutsche Presseagentur

Peter Feldmann musste den Posten des OB in Frankfurt räumen. Wegen möglicher Vorteilsannahme sitzt er auf der Anklagebank des Landgerichts. Am gestrigen Mittwoch sagt dort eine zentrale Figur des Skandals um die Arbeiterwohlfahrt aus.

Aus ihrer Antipathie machte die Zeugin keinen Hehl: Im Korruptionsprozess gegen den abgewählten Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann hat Hannelore Richter gestern als die Führungsperson der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ausgesagt, die den SPD-Politiker mehrmals per SMS zur Unterstützung ihres Verbands aufgefordert haben soll. Die 63-Jährige schilderte wortreich und in Begleitung zweier Anwälte, wie wenig sie von Feldmann persönlich hält. Sie sagte aber auch, dass er der AWO keine Vorteile gewährt habe.

Feldmann habe der »AWO nicht das Schwarze unter den Fingernägeln« gegeben, sagte Richter vor dem Landgericht. Der Ex-OB sei nicht korrupt gewesen. »Ich habe ihn nicht gekauft und er hat sich nicht kaufen lassen«, sagte die Zeugin. Auf ihre SMS-Anfragen habe er entweder kurz oder gar nicht geantwortet.

Die Staatsanwaltschaft wirft Feldmann vor, von der AWO Spendengelder und andere Vorteile angenommen zu haben. Im Gegenzug habe er die Interessen des Sozialverbands wohlwollend berücksichtigen wollen. Feldmann hat die Vorwürfe bisher zurückgewiesen; am 6. November wurde der 64-Jährige mit einem Bürgerentscheid abgewählt.

Das Verfahren gegen Feldmann steht in Verbindung mit dem AWO-Skandal um Betrugsvorwürfe in Millionenhöhe gegen ehemalige Führungsfunktionäre des Verbands in Frankfurt und Wiesbaden. Hannelore Richter war bis Anfang 2020 Geschäftsführerin der AWO Wiesbaden und hatte zudem Sonderaufgaben beim AWO-Kreisverband Frankfurt übernommen, den ihr Mann leitete.

Gegen Hannelore Richter laufen mehrere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Vorteilsgewährung. Wegen Verdachts auf Betrug in Millionenhöhe ist sie angeklagt worden. Ihr Anwalt hat die Vorwürfe zurückgewiesen.

Vor dem Landgericht sagte Richter, sie kenne Feldmann seit 1975 und er sei ihr von Anfang an nicht sympathisch gewesen. Als er von seiner ersten Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters berichtet habe, habe sie ihm gesagt: »Du Würstchen wirst niemals Oberbürgermeister«. Sie traue ihm nicht zu, in irgendwelche Kassen gegriffen zu haben. »Er hat eher woanders hingegriffen«, sagte Richter mit Blick auf Feldmanns angebliches Verhältnis zu Frauen. Dass sie die damalige Freundin und heutige Frau des Oberbürgermeisters als Leiterin einer neu geplanten deutsch-türkischen Kita zu einem überhöhten Gehalt eingestellt hat, obwohl dieser Führungserfahrung fehlte, habe nichts mit dem Verhältnis Feldmanns und der jungen Frau zu tun gehabt, sagte Richter. Diese habe sie in einem Gespräch sehr beeindruckt, fachlich und persönlich, zudem sei sie niemals davon ausgegangen, dass die Beziehung in eine Ehe münden würde. Sie habe ein Festgehalt von 4300 Euro gewährt, da sie dies für »absolut angemessen« halte. Hinzu kamen ein Minijob und ein Dienstwagen.

Als weitere Zeugin hatte zuvor die frühere stellvertretende Leiterin des AWO-Kreisverbandes Wiesbaden zu der Anstellung ausgesagt, normalerweise habe es keine Festvergütungen bei dem Sozialverband gegeben. Es sei nach Tarifvertrag bezahlt worden.

Ex-AWO-Chefs müssen nicht zahlen

Die Anstellung der damaligen Freundin Feldmanns und deren Qualifikation sei im Frankfurter AWO-Kreisvorstand kein Thema gewesen, so eine weitere Zeugin, die dem Gremium zu der Zeit angehört hatte. Grundsätzlich seien Personalangelegenheiten dort nicht besprochen worden. Neben Berufserfahrung habe es bei der Leitung der Kita aber jemanden gebraucht, der die türkische Sprache und Kultur kenne - Letzteres habe auf Feldmanns damalige Freundin zugetroffen. Die Zeugin fügte hinzu, sie selbst habe nie wahrgenommen, dass Feldmann die Interessen der AWO mehr unterstützt habe als die anderer Organisationen.

Unterdessen urteilte das Frankfurter Arbeitsgericht gestern, dass die Ex-Chefs der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt - eben Hannelore Richter und ihr Mann Jürgen - dem Verband keinen Schadenersatz zahlen müssen. Das Gericht wies die Klage der AWO auf 1,77 Millionen Euro Schadenersatz ab. Eine Begründung soll erst später schriftlich veröffentlicht werden. Eine Berufung ist nicht zugelassen.

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