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Hundehalter zahlt für Sturz mit Rad

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Frankfurt - Verursacht ein Hund den Sturz eines Fahrradfahrers, haftet sein Halter für die Schäden. Dies ergebe sich aus der Tiergefahr, teilte das Oberlandesgericht gestern in Frankfurt mit. Damit bestätigte es ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, wonach ein Hundehalter 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Der Fahrradfahrer hatte gegen das Urteil erfolglos Berufung eingelegt und eine höhere Summe gefordert.

Der Hund hatte sich von der Leine losgerissen, der Radfahrer stürzte und verletzte sich. dpa

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