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Hessen will Corona-Quarantäneregeln lockern

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Ein Corona-Test gibt Aufschluss. Foto. dpa © Red

Wiesbaden - Hessen plant eine deutliche Lockerung seiner Quarantänevorgaben für Corona-Infizierte. Das teilte das Sozialministerium am Freitag in Wiesbaden mit. In der Regel sollen Erkrankte sich nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen. Auch Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein planen einen solchen Schritt.

An die Stelle der generellen Isolationspflicht für positiv auf Corona Getestete solle beispielsweise eine begrenzte Maskenpflicht treten, teilten die Länder mit. Die neuen Regeln sollen bald in Kraft treten, die Details würden derzeit ausgearbeitet. Nach den Worten von Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) könnte dies für Hessen in den kommenden zwei Wochen geschehen.

Details sind noch offen

Ein Vorschlag der Gesundheitsminister ist beispielsweise, dass es für positiv Getestete eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung gibt, Ausnahmen könnten im Freien gelten. Um besonders gefährdete Menschen in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen zu schützen, könnten Tätigkeits- und Betretungsverbote für solche Einrichtungen sinnvoll sein.

»Solange das derzeit herrschende Omikron-Virus nicht von einer pathogeneren Variante verdrängt wird, die unser Gesundheitssystem überlasten könnte, ist der Schritt verantwortbar und geboten«, begründete Klose die Lockerungen. Möglich werde dieser Schritt, da viele Menschen in Deutschland geimpft seien oder eine Infektion durchgemacht hätten.

Für eine Lockerung der Isolationspflicht sprächen zurückgehende Infektionszahlen, die wirksame Schutzimpfung und eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent. Die Länder verwiesen außerdem darauf, dass es in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe mehr gebe und wirksame antivirale Medikamente verfügbar seien.

Die Landesärztekammer Hessen begrüße die angekündigten Lockerungen. »In Anbetracht der rückläufigen Infektionszahlen und überwiegend milden Krankheitsverläufe sollten wir beginnen, Infektionen mit Omikron wie eine andere Infektionskrankheit zu behandeln«, teilte der Präsident Edgar Pinkowski in Frankfurt mit.

Auch der Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikums Frankfurt, Jürgen Graf, nannte die geplante Aufhebung der generellen Isolationspflicht einen »sinnvollen Schritt«. Graf leitet den Planungsstab stationäre Versorgung Covid-19 des Landes Hessen.

Vorschlag stößt auf Lob und Kritik

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen rief dazu auf, die Quarantäneregeln deutschlandweit zu lockern. Es gebe in Ländern wie Österreich, in denen die Quarantänepflicht bereits seit Monaten aufgehoben wurde, keinerlei negative Folgen bei der Ausbreitung des Virus, teilten die Vorstandsvorsitzenden Frank Dastych und Eckhard Starke mit. Daher sei dieser Schritt »nicht nur medizinisch verantwortbar, sondern dringend geboten«.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte dagegen das geplante Ende der Isolationspflicht. Die Quarantäne habe einer ungehinderten Ausbreitung des Virus entgegengewirkt. Wenn in jedem Bundesland in dieser zentralen Frage unterschiedliche Regelungen gälten, sei das »chaotisch«.

Die Linksfraktion im hessischen Landtag nannte die Lockerungen ein »falsches Signal«. Sie befürchtete, dass sich Beschäftigte mit einer Corona-Infektion künftig nicht mehr gegen ihren Arbeitgeber durchsetzen könnten, wenn sie doch zu Hause bleiben möchten. »Wer soll - und vor allem wie - zukünftig die neuen Masken-Vorschriften kontrollieren, da ja für niemanden klar ist, ob eine Person positiv getestet wurde oder nicht?«, gab die gesundheitspolitische Sprecherin Petra Heimer zu Bedenken.

Die FDP-Fraktion forderte, dass auch die Maskenpflicht im ÖPNV fallen müsse. Masken in Bussen und Bahnen zu tragen, sei gerade bei einer vollen Besetzung der Verkehrsmittel eine sinnvolle Empfehlung, erklärte der Gesundheitsexperte Yanki Pürsün. Eine staatlich verordnete Pflicht brauche es aber nicht mehr. Der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Volker Richter, erklärte, seine Partei setze auf Eigenverantwortlichkeit. »Hygienemaßnahmen sollten, nicht allein auf Corona beschränkt, von jedem nach eigener Einschätzung verantwortlich befolgt werden.«

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