Hessen legt Berufung gegen Entschädigung ein
Wiesbaden (dapd-hes). Das zu einer Entschädigungszahlung für den Kindsmörder Magnus Gäfgen verurteilte Land Hessen legt Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ein. Das Urteil sei allein falsch, weil der Kläger nie einen Anspruch auf Geldentschädigung gemacht habe, sondern Schmerzensgeld gefordert habe, sagte Innenminister Boris Rhein (CDU) am Montag in Wiesbaden.
Das Gericht sei nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt sei.
Entscheidender sei jedoch, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden habe, dass auch ein Urteil im Sinne des Verletzten bereits eine ausreichende Entschädigung darstellen könne.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte das Land Anfang August zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 3000 Euro verurteilt.