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Hessen-AfD bleibt vorerst unbeobachtet

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Wiesbaden - Die hessische AfD darf zunächst nicht als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden in einem Beschluss, der bis zu einem Abschluss eines anhängigen Eilverfahrens gilt. Der Beschluss sei nicht auf Grundlage möglicher Erfolgsaussichten der Klage gefallen, sondern nach einer Folgenabwägung, erläuterte das Gericht am Donnerstag.

»Mit der vorliegenden Entscheidung wird keinerlei Aussage darüber getroffen, ob die Maßnahmen des Antragsgegners rechtmäßig oder rechtswidrig sind«, heißt es im Beschluss. Es sei abgewogen worden, welche Folgen eine Beobachtung der AfD hat, die sich im Nachhinein als rechtswidrig herausstellt, und andererseits den Folgen einer unterbliebenen Beobachtung, die sich im Eilverfahren als rechtmäßig erweist. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. dpa

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