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Haftstrafen für Abseilaktion

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Frankfurt - Für ihre Abseilaktion auf der A5 im Oktober 2020 haben fünf junge Klimaschützer Haftstrafen von sechs und sieben Monaten auf Bewährung erhalten. »Der Sachverhalt ist hier eindeutig«, urteilte Strafrichterin Lara Gielok im Hinblick auf die angeklagte Nötigung. In der Beweisaufnahme waren zwei Welten aufeinandergeprallt. Einerseits die Angeklagten und deren Verteidiger, die immer wieder auf die Notwendigkeit eines Umdenkens im Klimaschutz hinwiesen.

Andererseits die Staatsanwaltschaft, die auf das Strafgesetz, Paragraf 240, pochte.

Die Anklagebehörde hatte konstatiert: »Das deutsche Strafgesetz kennt keinen Klima-Notstand.« Das sorgte für Gelächter im Zuschauerraum, weil es unerbittlich gemeint war, aber eher entschuldigend rüberkam und die Misere der zwei Welten auf den Punkt brachte. Die Staatsanwaltschaft hatte auch mangelnden Respekt während des Prozesses beklagt. O. Teutsch

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