Gesetzesreform für Palantir in Arbeit
Wiesbaden - Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Gesetzesgrundlage für die automatisierte Datenanalyse bei der hessischen Polizei für verfassungswidrig erklärt hat, wird im Hessischen Innenministerium bereits an einer Reform gearbeitet. Das Urteil aus Karlsruhe werde aktuell geprüft, parallel denke man darüber nach, wie das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) angepasst werden könne, um den Kriterien der Entscheidung zu entsprechen, sagte ein Sprecher des Hessischen Innenministeriums der »Frankfurter Rundschau«.
Grundsätzlich sei man optimistisch, dass eine entsprechende Reform bis zur vom Verfassungsgericht gesetzten Frist am 30. September gelingen könne, sagte der Sprecher weiter. Für die Polizei und andere involvierte Akteure sei die durch das Urteil entstandene Lage anstrengend, die Nutzung der Software »Hessendata« könne aber auf neuer Grundlage weitergehen.
Konkretisierung bis Ende September
Das höchste deutsche Gericht hatte kürzlich entschieden, dass Artikel 25a des HSOG, der die automatisierte Analyse großer Datenmengen bei der Polizei zur Aufklärung oder Prävention von Straftaten regelt, in seiner derzeitigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Humanistische Union, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und andere Organisationen hatten mehrere Kläger bei ihrer Klage gegen die Regelungen unterstützt.
Zur Lage in Hessen hatte das Verfassungsgericht geurteilt, dass die Nutzung der Analysesoftware »Hessendata« des US-Unternehmens Palantir durch die Polizei an zu niedrige Anforderungen geknüpft sei und damit gegen den Datenschutz verstoße. Das Programm analysiert große Datenmengen, die der Polizei bereits vorliegen, und liefert Verknüpfungen zwischen Verdächtigen oder Tatkomplexen.
Im HSOG heißt es derzeit, dass die Polizei »in begründeten Einzelfällen« personenbezogene Daten auf automatisierte Weise verarbeiten dürfe, um schwerwiegende Straftaten aufzuklären oder zu verhindern. Das Gericht fordert vom Landesgesetzgeber nun bis Ende September eine Konkretisierung, zur Abwehr welcher Gefahren in die informationelle Selbstbestimmung eingegriffen werden soll.
Alle Polizisten erhalten Erlass
Für die Polizei hat das Urteil derweil schon praktische Auswirkungen: Die Software »Hessendata« darf nun nur noch eingeschränkt genutzt werden, wie es aus dem Innenministerium heißt. Ein entsprechender Erlass sei bereits an alle Polizisten gegangen. Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte direkt nach der Urteilsverkündung betont, dass das Gericht den Einsatz automatisierter Datenanalyse grundsätzlich weiter ermögliche. Zugleich gebe es nun einen »klaren Rahmen« für eine verfassungsgemäße Nutzung. H. Voigts