Gericht kippt Regulierung bei Sportwetten
Kassel (dpa/lhe). Das Land Hessen kann Sportwettenanbietern aus Europa derzeit nicht das Geschäft verbieten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel gestern entschieden. Die Veranstaltung von Sportwetten sei grenzüberschreitend und falle daher unter die europäische Dienstleistungsfreiheit, urteilten die Richter im Fall eines Unternehmens aus Malta. (AZ 8 B 27 44/16)
Kassel (dpa/lhe). Das Land Hessen kann Sportwettenanbietern aus Europa derzeit nicht das Geschäft verbieten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel gestern entschieden. Die Veranstaltung von Sportwetten sei grenzüberschreitend und falle daher unter die europäische Dienstleistungsfreiheit, urteilten die Richter im Fall eines Unternehmens aus Malta. (AZ 8 B 27 44/16)
Hessen hatte 2016 sogenannte Duldungen eingeführt, um den Wildwuchs von nicht regulierten Anbietern zu stoppen und Spieler zu schützen. Die Wettanbieter mussten die Duldung beantragen. Sonst drohten Geldbußen bis hin zu einer Untersagung des Angebots. Hessen hatten diesen Weg gewählt, weil die Glücksspielregulierung in Deutschland weiter strittig ist. Doch das Verfahren war laut den Kasseler Richtern nicht transparent. Es seien nicht alle Modalitäten eindeutig formuliert worden.