Geldstrafe wegen Beleidigung gefordert
Hanau - Im Berufungsprozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters wegen Beleidigungsvorwürfen hat der Staatsanwalt eine Gesamtgeldstrafe für den Angeklagten von 11 700 Euro gefordert. »Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung steht der Tatvorwurf sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht so fest«, sagte Staatsanwalt Martin Links gestern vor dem Landgericht Hanau.
Die Äußerungen des 75-Jährigen seien so einzuordnen, dass sie die Grenzen der Meinungsfreiheit verletzen.
Der Mann soll unter anderem in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten - darunter auch Angehörige der Anschlagsopfer - als »wilde Fremde« bezeichnet haben.
Der Verteidiger des Mannes erklärte, während des Prozesses seien immer wieder die Taten von dessen Sohn zur Sprache gekommen. Sein Mandant habe damit nichts zu tun, solle aber »dafür geradestehen«, so der Rechtsanwalt. Der Angeklagte habe schon Schlimmes erlebt, nun solle er eine Geldstrafe zahlen, obwohl er zuvor seine gesamte Familie verloren habe. dpa