Gastronom zu mehr als sechs Jahren Gefängnis verurteilt
Gießen/Alsfeld (srs). Die Worte waren unmissverständlich gewesen: »Nur die vier Wände sollen stehen bleiben.« Mit diesem Satz hatte der 45-jährige Gastronom drei Männer beauftragt, im April 2005 seine eigene Pizzeria in der Alsfelder Altstadt in Brand zu setzen - mit dem Ziel, die Versicherung zu betrügen.
Gießen/Alsfeld (srs). Die Worte waren unmissverständlich gewesen: »Nur die vier Wände sollen stehen bleiben.« Mit diesem Satz hatte der 45-jährige Gastronom drei Männer beauftragt, im April 2005 seine eigene Pizzeria in der Alsfelder Altstadt in Brand zu setzen - mit dem Ziel, die Versicherung zu betrügen. Er initiierte so eine Brandstiftung, die zu einem Sachschaden von 500 000 Euro führte und nur dank des schnellen Einsatzes der Feuerwehr nicht in eine Katastrophe mündete. Am Donnerstag verurteilte die Siebte Strafkammer des Gießener Landgerichts den Gastronomen zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Seine Handlanger müssen über fünf Jahre in Haft.
Vehement widersprach der Vorsitzende Richter Hermann Josef Schmidt in seiner Urteilsbegründung dem Verteidiger des Hauptangeklagten, Dr. Ulrich Endres, der die Brandstiftung als »heiße Renovierung« bezeichnet hatte. »Dass nichts Schlimmeres passiert ist und dass die Feuerwehr damals in der Nähe eine Übung hatte, da können Sie gar nicht dankbar genug sein«, sagte der Richter.
Die Angeklagten hatten bereits am ersten Verhandlungstag am Dienstag Geständnisse abgelegt. Am 4. April 2005 hatte der Gastronom einem seiner Komplizen, einem 35-jährigen Kellner der Pizzeria, die Schlüssel für das Lokal übergeben und selbst einen Ausflug mit der Familie unternommen. Er besuchte zudem den in Nidderau lebenden Eigentümer des Hauses, um einen kleinen Teil seiner Mietschulden zu begleichen und um später ein Alibi vorweisen zu können. Gegen 21 Uhr betraten unterdessen der Kellner und ein 25-jähriger Komplize aus Frankfurt die Pizzeria und schütteten 25 Liter Benzin aus.
Sie schlugen eine Scheibe im Wintergarten des Pavillons ein, um einen Einbruch vorzutäuschen. Der 25-Jährige setzte das Benzin in Brand. Ein weiterer Komplize, ein 51-jähriger Altenpfleger aus Biedenkopf, wartete draußen im Wagen. Schnell stand das Haus in Flamen. Das Feuer griff jedoch auf das Nebenhaus über. Ein Nachbar erlitt eine Rauchvergiftung. Motiv für die Brandstiftung waren Mietrückstände und nicht bezahlte Lieferantenrechnungen. Der nicht vorbestrafte Hauptangeklagte hatte Schulden in Höhe von 100 000 Euro angehäuft.
Der 35-jährige Kellner und der junge Mann aus Frankfurt, der das Feuer letztendlich entzündet hat, müssen für jeweils fünf Jahre und vier Monate hinter Gitter. Der 51-jährige Altenpfleger, der Schmiere gestanden hatte, wurde zu fünf Jahren und einem Monat verurteilt. Auch wenn er »nur« draußen gewartet habe, sei er an der Tat ebenso beteiligt gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter. Als Schmidt den drei Komplizen des Gastronomen vorhielt, sie hätten »eine ihrer größten Dummheiten« begangen, nickten sie ihm auf der Anklagebank zustimmend zu.
Für die drei Männer bilden die Urteile ein unglückliches Ende eines knapp ein Jahr währenden Rechtsstreits. In erster Instanz im November letzten Jahres im Gießener Landgericht waren sie mit Strafen von bis zu drei Jahren und neun Monaten davongekommen. Doch der damals zu fünf Jahren und acht Monaten verurteilte Hauptangeklagte hatte Revision eingelegt und Freispruch gefordert. Daraufhin war auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen und hatte auf besonders schwere Brandstiftung und damit auf ein höheres Strafmaß für alle Angeklagten plädiert. Der Fall kam vor den Bundesgerichtshof, welcher schließlich der Staatsanwaltschaft recht gab. Die Mindeststrafe für besonders schwere Brandstiftung beträgt fünf Jahre.
So sind die jetzigen Urteile noch vergleichsweise milde. Alle Angeklagten nahmen das Urteil an.