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Feldmann fordert seinen Freispruch

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Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ist wegen des Verdachts der Vorteilsannahme angeklagt. Der Prozess steht kurz vor dem Ende. © DPA Deutsche Presseagentur

Der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann steht wegen seiner engen Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt vor Gericht. Am Freitag wird das Urteil verkündet. Bei seinem letzten Wort stockt dem SPD-Politiker teilweise die Stimme.

Der wegen des Verdachts der Vorteilsannahme angeklagte ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) war am Mittwochvormittag schon fast am Ende seines sogenannten letzten Wortes angekommen, da brach ihm die Stimme weg. Er rang sichtlich um Fassung, war den Tränen nahe. »Ich möchte mich bei meiner Tochter entschuldigen«, sagte Feldmann vor dem Landgericht und schluckte.

Für das Leben der Tochter entschieden

Damit gemeint war Feldmanns Äußerung in einer von seinen Anwälten verlesenen Erklärung zu Anfang des Prozesses, dass die Schwangerschaft ungewollt war und er die Abtreibung gewünscht habe, sich aber nicht durchsetzen konnte. »Ich habe mich bewusst für die Rolle als Vater und für das Leben entschieden«, sagte Feldmann gestern und sprach seine Tochter direkt an: »Für dich.«

Auch bei seiner mittlerweile getrennt von ihm lebenden Ehefrau Zübeyde entschuldigt sich Feldmann für die sehr privaten Äußerungen (»Ja, ich wollte sie heiraten«), ebenso wie bei seiner ältesten Tochter. Sie müsse in der Schule laufend Fragen über ihren Vater beantworten - etwa, ob er jetzt ins Gefängnis müsse. »Ich hoffe, dass sie bald mit fester Stimme Nein sagen kann.«

Noch ist das Urteil nicht gefallen. Erst am Freitag um 10 Uhr will der Vorsitzende Richter Werner Gröschel die Entscheidung der 24. Wirtschaftsstrafkammer verkünden.

Feldmann wird unter anderem vorgeworfen, dass seine frühere Lebensgefährtin und spätere Ehefrau als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ein überhöhtes Gehalt und einen Dienstwagen erhalten haben soll. Das Arbeitsverhältnis soll aufgrund seiner damaligen Stellung als Oberbürgermeister geschlossen worden sein. Im Gegenzug habe sich Feldmann dem Sozialverband gegenüber wohlwollend verhalten. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 175 Euro, insgesamt 31 500 Euro.

Feldmanns Verteidiger forderten indes einen Freispruch. Rechtsanwalt David Hofferbert wies in seinem Plädoyer gestern nochmals darauf hin, dass Wahlbeamte anders als Laufbahnbeamte nicht nur nach Recht und Gesetz handelten, sondern auch politisch aktiv seien. Die Kontakte zwischen der AWO-Leitung und Feldmann seien Teil der üblichen politischen Arbeit des Oberbürgermeisters gewesen. Eine von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Beeinflussung wäre nur angreifbar, wenn sie Einfluss auf Verwaltungsentscheidungen gehabt hätte. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Das sieht auch Feldmann selbst so. »Es gibt keine Mail, kein Telefonat, keinen Brief und keine SMS, die beweisen, dass ich die Stadtverwaltung beeinflusst habe«, sagte der 64-Jährige. Dies hätten auch die Zeugenaussagen ergeben. »Stillschweigende Unrechtsvereinbarungen schmecken anders«, sagte Feldmann und wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in seinem letzten Wort abermals zurück: »Ich habe in keine Kasse gegriffen, ich bin nicht korrupt.«

»Habe blanken Hass ertragen müssen«

Feldmann betonte, dass er von einer »ordnungsgemäßen Anstellung« seiner damaligen Frau ausgegangen war. Allerdings bereue er, nicht genauer hingeschaut zu haben, was in seinem Umfeld passierte. »Hätte ich einen unzulässigen Einfluss bemerkt, hätte ich mit Härte reagiert«, so Feldmann. Der Staatsanwaltschaft warf er vor, ein Exempel statuieren zu wollen. Er solle in Höhe von rund 5000 Euro von dem zu hohen Gehalt seiner Frau profitiert haben. Zu viel bezahlte Bezüge habe er allerdings später zurückgezahlt.

Feldmann wolle »unbedingt« einen Freispruch. Die Höchststrafe habe er bereits erhalten. In den vergangenen drei Jahren sei er genug mit dem Thema gequält worden, habe Ablehnung und blanken Hass ertragen müssen. Feldmann erinnerte den Richter zudem daran, dass ihm bei einer Verurteilung der Verlust seiner Pensionsansprüche drohe. Für den Fall, dass das Gericht ihn doch verurteilen wolle, bat er darum, die Tagessätze einer eventuellen Geldstrafe auf 90 zu reduzieren. Dann würde er nicht als vorbestraft gelten. »Das ermöglicht mir eine berufliche Zukunft«, sagte Feldmann. Ob er bei der Urteilsverkündung am Freitag dabei sein wird, ist noch nicht klar.

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