Fall Johanna: Stundenlanges Martyrium im Kofferraum

Knapp 20 Jahre nach dem Mord an der achtjährigen Johanna Bohnacker aus der Wetterau läuft der Prozess gegen ihren mutmaßlichen Mörder. Heute schilderte der 42-Jährige den Tag aus seiner Sicht. Dabei kommen grausame Details zutage.
Scheißkerl«, zischt Gabriele Bohnacker beim Verlassen des Gerichtssaals. Zuvor hat sie stundenlang Rick J. dabei zugehört, was am Todestag ihrer Tochter Johanna passiert sein soll. J. ist der letzte Mensch, der sie lebend gesehen hat. Und der Mensch, der die Schuld an ihrem Tod trägt.
Rick J. ist 42 Jahre alt. Als er auf Johanna Bohnacker traf, war er 23 und Biochemiestudent. Das war am 2. September 1999. »Ich hielt sie für 13 oder 14«, sagt J. über Johanna, die an jenem Nachmittag an einem Bächlein in ihrem Heimatdorf Ranstadt in der Wetterau spielte.
Die Geilheit kam über mich. Ich wollte das Mädchen haben
Der Angeklagte
J. war auf Drogen. »Ich hatte am frühen Nachmittag LSD genommen und eine Nase Crystal gezogen«, erinnert er sich. Er sei losgefahren. Am Steuer seines VW Jetta habe der Rausch eingesetzt. Noch in Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis, seinem Wohnort, sei er auf ein anderes Auto aufgefahren. Danach sei er weiter, »irgendwo in die Pampa«. Er sah Johanna. »In dem Moment kam die Geilheit über mich. Ich wollte das Mädchen haben.« Er habe sein Auto gewendet, sei ganz nah an sie herangefahren. »Ich habe Chloroform auf den Ärmel meines Sweatshirts gemacht, habe ihr vor das Gesicht gegriffen und sie in Richtung Auto gezogen.« Johanna sei schnell betäubt gewesen, er habe sie in den Kofferraum gelegt, ihre Arme mit einem Gummispannseil fixiert, das zufällig im Jetta gelegen habe.
Aussagen stimmen nicht überein
Das Chloroform will J. ebenfalls rein zufällig dabei gehabt haben. Um Drogen reiner zu machen. Er sei losgefahren. Auf der Suche nach einem abgelegenen Ort. Doch er habe keinen gefunden. »Mir kam der Gedanke, dass ich keine Ahnung habe, wie lange das Chloroform wirkt.« Die Angst, Johanna könne sich befreien, wuchs. An einer Pferdekoppel am Wegesrand habe er ein Seil entdeckt, das ihm geeignet erschien, sie fester zu fesseln. Er habe dem noch betäubten Mädchen zudem Augen und Mund mit Panzerklebeband verschlossen. »Ich wusste, dass das nicht halten würde. Ich hatte es schon für die Sitzbezüge im Auto verwendet.«
Auf der Weiterfahrt habe er Geräusche aus dem Kofferraum gehört und daraufhin die Musik laut aufgedreht. Er sei zu einer Tankstelle in Nidda gefahren, habe neues Paketklebeband gekauft, um die Fesseln zu verstärken. »Die Tankstellenbesitzer haben ausgesagt, dass dort nie Klebeband verkauft wurde«, konfrontiert Richterin Regine Enders-Kunze den Angeklagten. »Ich habe es dort gekauft, das weiß ich genau«, beharrt er.
Angeklagter wirft sich auf Boden
An einem abgelegenen Feldweg habe er angehalten. »Ich hörte Schreie.« Er habe den Kofferraum einen Spalt geöffnet und hineingeschlagen, Johanna dann heruntergedrückt, sich auf sie gesetzt, das Klebeband etwa dreimal um die Augen, dreimal um den Mund und dreimal um den Kopf gewickelt. »Die Nase war definitiv frei«, sagt J. auf Nachfrage des Staatsanwalts. Er habe nun mit dem Paketklebeband das Seil verstärkt. Um zu demonstrieren, wie er Johanna gefesselt habe, wirft J. sich auf den Boden des Gerichtssaals. Zu diesem Zeitpunkt sei ihm erstmals klar geworden, »dass sie kein Teenager ist, sondern ein kleines Kind, das für mich keinerlei sexuellen Reiz darstellt«, behauptet er. Und weiter: »Ich glaube nicht, dass ich mich an ihr vergangen hätte.« Eine Aussage, die Staatsanwalt Thomas Hauburger in Abrede stellt. J. lenkt daraufhin ein. »Es ist schrecklich, zugeben zu müssen, dass man solche Gelüste hat.« Die Richterin kommentiert: »Es ist alles relativ schrecklich, was Sie hier berichten. Daher ist es sinnlos, solche Dinge auszusparen.«
Ich glaube Ihnen kein Wort
Richterin zum Angeklagten
Mit Einbruch der Dunkelheit, Stunden nach der Entführung, will Rick J. einen abgelegenen Ort gefunden haben, irgendwo bei Schotten. Zum Missbrauch sei es nicht gekommen. »Ich öffnete den Kofferraum, Johanna lag auf dem Bauch.« Sie habe keinen Puls mehr gehabt, sei kalt gewesen. »Ich stand drei bis fünf Minuten panisch rum.« Dann sei er weitergefahren, tiefer in den Vogelsberg. Die Leiche loswerden. In einem Waldstück im Unterholz. »Manche Szenen haben mich seit Jahren in meinen Alpträumen verfolgt«, sagt Rick J.
Richterin Enders-Kunze und Staatsanwalt Hauburger stellen die Aussage in Frage. »Ich glaube Ihnen kein Wort«, sagt die Richterin zum Angeklagten. Und: »Ihre Angaben weichen deutlich von dem ab, was Sie bei der Polizei gesagt haben.« Etwa seine Aussage zu dem Zeitpunkt, wann er Johanna die Augen verklebt habe. Oder welches Klebeband er an der Tankstelle gekauft habe. Zudem habe er bei seiner Vernehmung ausgesagt, er habe das Chloroform auf ein Tuch getan, nicht auf sein Sweatshirt. »Das ist eine merkwürdige Häufung von Details, die Ihnen bei der Polizei nicht einfallen, puzzleartig aber so passen, dass sie geeignet sein könnten, um Vorhalte des Gerichts und der Staatsanwaltschaft zu widerlegen«, sagt sie.
J. schiebt die Widersprüche auf Erinnerungslücken und auf seinen damaligen Drogenkonsum. Auch am Tag seiner polizeilichen Aussage im Oktober 2017 habe er Rauschgift genommen. »Sie hatten an dem Tag 0,0 Amphetamin im Blut«, widerspricht Hauburger. Er geht davon aus, dass Rick J. Johanna sexuell missbraucht und dann ermordet hat. Johannas Kopf war laut Anklage mit 15 Metern Paketklebeband 29-mal umwickelt. Sie erstickte.
Fesselspiele im Maisfeld
Der Einsatz von Klebeband in einem anderen Fall war es, der die Ermittler auf die Spur von J. geführt hat. Mit einer 14-Jährigen traf er sich 2016 in einem Maisfeld zu sexuell motivierten Fesselspielen. Einvernehmlich sollen sie gewesen sein. Auch über seinen Kontakt zu der jungen Frau sagt J. aus. Der Kontakt scheint ihm bis heute in guter Erinnerung zu sein, mehrfach lächelt der 42-Jährige, während er erzählt, was bei den zum Teil gefilmten Treffen passiert war. Hauburger sagt zum Angeklagten: »Sie wissen, dass die Frau auf ihre sexuelle und geistige Reife begutachtet wurde.« Die Sonderschülerin sei diesbezüglich auf ein Alter von neun Jahren geschätzt worden. Der Prozess wird fortgesetzt.
Infobox
Das Verfahren
Der Fall Johanna Bohnacker füllt 210 Aktenbände. Die nach einer neuen Spur Anfang 2017 gegründete 30-köpfige Sonderkommission der Polizei trug die Erkenntnisse zusammen. Die Ermittler befragten 110 Zeugen und stellten auf Datenträgern des Verdächtigen wie Computer, CDs und USB-Sticks 15 Terabyte Daten sicher. Neun Sachverständige sollen während des Prozesses vor dem Landgericht Gießen Auskunft geben. Dabei geht es unter anderem um gerichtsmedizinische und toxikologische Aspekte. Zwölf Verhandlungstage sind geplant, der dritte am Mittwoch, 23. Mai. Das Verfahren wird sich nach aktuellem Stand bis August ziehen. (dpa/lk)