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Ex-Oberstaatsanwalt bestreitet Untreue

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Frankfurt - Der in Frankfurt angeklagte ehemalige Oberstaatsanwalt hat am Freitag Untreuevorwürfe zurückgewiesen. Die Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Steuerhinterziehung hatte er zuvor gestanden. Am Freitag sagte der 55-Jährige vor dem Landgericht Frankfurt, es sei nicht zutreffend, dass nicht erforderliche Gutachten in Auftrag gegeben worden seien.

Er habe auch keine Gutachtenaufträge ausgeweitet.

Bei Vergabe von Gutachten bereichert

Der ehemalige Oberstaatsanwalt hatte eine Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen aufgebaut, soll sich dann aber bei der Vergabe von Sachverständigengutachten bereichert haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Alexander B. gewerbsmäßige Bestechlichkeit, schwere Untreue und Steuerhinterziehung vor. Dass er Schmiergelder kassiert hat, hatte er eingeräumt. Er gab zu, zuerst zu einem Drittel und später zu 60 Prozent am Gewinn des Unternehmens beteiligt gewesen zu sein, das Sachverständige an die Justiz vermittelte. Bei Bestechlichkeit geht es um die Annahme von Vorteilen, bei Untreue um einen missbräuchlichen Umgang mit fremdem Vermögen.

Laut Staatsanwaltschaft sollen auch Hilfstätigkeiten wie Kopierarbeiten nach dem Stundensatz für Sachverständige abgerechnet worden sein. Dazu sagte B., dies treffe grundsätzlich zu, könne aber im Rahmen der Tätigkeit auch erforderlich sein. dpa

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