Erklärung zur Grundsteuer steht an

Grundstückseigentümer müssen sich darauf einstellen, ab Juli zahlreiche Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Für einige wird es dann billiger, für andere teurer. Zur Unterstützung bietet die Landesregierung eine Hotline an.
Hessen steht vor der größten Steuerreform der Nachkriegsgeschichte, wie Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) betont. Die Grundsteuer für alle 2,8 Millionen Grundstücke in Hessen muss bis zum Jahr 2025 neu berechnet werden. Das gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 vor, denn die Richter halten die bisherige Regelung für ungerecht.
Da für diese Reform umfangreiche Daten erhoben werden müssen, bekommen alle Grundstückseigentümer schon in diesem Juni Post vom Finanzamt. Sie müssen in der Zeit von 1. Juli bis 31. Oktober 2022 die Formulare der Behörde zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags auf elektronischem Weg ausfüllen. Der Leiter der Oberfinanzdirektion Frankfurt, Jürgen Roßberg, empfiehlt dazu das Online-System Elster zu nutzen. Das sei der einfachste Weg, betont er.
Landesregierung bietet Hilfe an
Für Bürger, die »nicht über die notwendige IT-Ausstattung oder Medienkompetenz verfügen«, seien auch Ausnahmen möglich. »Wer glaubhaft darlegen kann, dass eine elektronische Abgabe nicht zumutbar ist, der darf die Erklärung auch in Papierform abgeben«, erklärt der Finanzminister. Der Antrag dazu könne auch telefonisch beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Die Erhebung der Daten erfolge bundesweit. Es gebe aber Unterschiede von Land zu Land, berichtet Boddenberg. Etwa die Hälfte der Bundesländer habe sich für das Bundesmodell entschieden, das auch Baujahr und Renovierungszustand einer Immobilie berücksichtige. »Hessen hat sich für ein im Handling einfacheres Modell entschieden«, erklärt der Minister. Hier werde im Wesentlichen nur die Grundstücksgröße sowie die Wohn- und/oder Nutzfläche des Gebäudes zur Ermittlung der Steuer herangezogen.
Die Folge: »Die Reform wird dazu führen, dass einige Liegenschaften teurer werden, andere müssen weniger zahlen«, erläutert Boddenberg. Insgesamt sollen die Kommunen ihre Grundsteuerhebesätze so anpassen, dass es »aufkommensneutral« ausgehe, versichert Boddenberg. Dieses Versprechen will der Eigentümerverband Haus & Grund »nicht aus dem Blick lassen«, betont der Geschäftsführer des hessischen Landesverbands, Younes Frank Ehrhardt.
Um die Grundstücksbesitzer rechtzeitig zu informieren, startet die Landesregierung schon jetzt eine Informationskampagne, die während der Sommermonate auch auf Hotline-Termine am Samstagvormittag ausgeweitet werden solle. Die SPD-Landtagsabgeordnete Esther Kalveram warnt dennoch vor einem Grundsteuer-Chaos in Hessen.
Vernetzung mit Katasterverwaltung
Die Abgabe einer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag sei jedoch unumgänglich, »da den Behörden die Daten teilweise nicht aktuell und nicht vollständig vorliegen«, räumt der Minister ein. In den nächsten Jahren sei aber eine Vernetzung mit den Daten der Katasterverwaltung geplant, kündigt Boddenberg an.
Einige Informationen liefere das Finanzamt den Bürgern in seinem Anschreiben gleich mit: Etwa Daten zur Lage, das Aktenzeichen für die jeweilige wirtschaftliche Einheit und die Steuer-ID-Nummer. Auch der Bodenrichtwert werde automatisiert beigesteuert.
Zudem werde unterschieden zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen und der Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke. Die Grundsteuer A werde bundesweit einheitlich erhoben.
Die Servicehotline der Finanzverwaltung ist telefonisch unter 0800/522 533 5 kostenlos zu erreichen.