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»Ella« überraschend wieder frei

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Von: Joachim Legatis

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Identität gelüftet: Die Angeklagte »Ella« verbarg bei Fotos im Landgericht Gießen häufig ihr Gesicht. ARCHIVFOTO: KS © Red

Wendung im Fall »Ella«: Die Umweltaktivistin ist wieder frei. Im April wurde sie in Gießen zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Die Frau soll einen Polizisten angegriffen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Seit November 2020 saß sie in Untersuchungshaft. Seitdem schwieg die Aktivistin über ihre Identität, weshalb sie seitens der Behörden als »unbekannte weibliche Person 1 (UWP1)« bezeichnet wurde.

»Ella« ist ein Pseudonym.

Mit der Freilassung von »Ella« kommt das denkwürdige Strafverfahren gegen eine der bekanntesten Gegnerinnen des Autobahnbaus für die A49 zu einem erträglichen Zwischenstand. Am Montag hat das Gericht den Haftbefehl der 31-jährigen Irin aufgehoben und die sofortige Freilassung angeordnet. Das bestätigte der stellvertretende Sprecher der Gießener Staatsanwaltschaft, Rouven Spieler. Vorausgegangen war das, was die Richter in zwei Strafverfahren in Alsfeld und Gießen wegen gefährlicher Körperverletzung bereits angemahnt haben: »Ella«, wie die offiziell »unbekannte weibliche Person« genannt wurde, hat Namen und Anschrift mitgeteilt. Wie Spieler erläutert, sind ihre Angaben zunächst wie üblich geprüft worden. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf falsche Angaben, worauf nun die Freilassung erfolgen konnte.

Da die Aktivistin bereits Zweidrittel ihrer Strafe abgesessen habe, sei es nicht mehr verhältnismäßig, die junge Frau bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils in Haft zu lassen, sagte Spieler auch gegenüber der »Frankfurter Rundschau«. Nun werde geklärt, ob die Irin weitere Vorstrafen habe, meldete der Radiosender »FFH«. Immer wieder hatten in den vergangenen Monaten Unterstützer vor dem Gerichtssaal und in den sozialen Medien für »Ellas« Freilassung protestiert.

Nach Angaben von »Wald statt Asphalt« ist »Ella« am Montagnachmittag aus der JVA Frankfurt-Preungesheim entlassen worden.

Zweidrittel der Strafe abgesessen

Rückblick: Am 1. April war die Umweltaktivistin am Landgericht Gießen zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden. Sie ist bereits seit November 2020 in Untersuchungshaft. Der Vorsitzende Richter der dritten kleinen Strafkammer am Landgericht Gießen, Dr. Johannes Nink, sprach sie schuldig der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten.

Das Gießener Gericht sah einen Fußtritt gegen den Helm eines SEK-Beamten wie auch den Kniestoß gegen einen weiteren Beamten als erwiesen an. Festgenommen wurde die Umweltaktivistin bei einer Protestaktion im Dannenröder Wald bei Homberg (Ohm). Dort hat sie mit anderen gegen den Bau der Autobahn A49 durch ein unberührtes Waldstück protestiert. Mehrere Baumhäuser als Hindernisse haben sie errichtet und über Monate in ihnen gelebt.

Der Gießener Richter war im Wesentlichen dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Alsfeld gefolgt. Allerdings wurde das Strafmaß um sechs Monate nach unten gesenkt. Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision eingelegt. Darüber entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt.

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