Was das Diesel-Fahrverbots-Urteil für Frankfurt bedeutet
Das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht für Diesel-Fahrverbote gegeben. Konkret ging es um Düsseldorf und Stuttgart. Doch auch auf Frankfurt könnte das Urteil Auswirkungen haben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in besonders belasteten Städten sind ein rechtlich zulässiges Mittel und in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufzunehmen. Bedeutet: Fahrverbote sind nicht generell einzuführen. Es ging vielmehr um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.
Das Urteil könnte auch für Frankfurt richtungsweisend sein, weil auch hier 2017 der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft nicht eingehalten wurde. So oder so: Ob es Diesel-Fahrverbote gibt, liegt an den einzelnen Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht.
Direkte Auswirkungen auf Frankfurt hat das Urteil zu Düsseldorf und Stuttgart also nicht. Dennoch ist es richtungsweisend: Die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland hatten das Land Hessen verklagt, weil es verantwortlich für die Luftreinhaltepläne der Kommunen sei. Offen ist hier auch ein Verfahren in Frankfurt.
Die Frankfurter Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) erklärte derweil bereits, Frankfurt wolle freiwillig kein Fahrverbot verhängen. Selbst, wenn die Stadt gesetzlich gezwungen würde, sei ihr nicht klar, wie das Verbot zu kontrollieren wäre.
Wären im Fall der Fälle alle Diesel-Fahrzeuge betroffen? Nein. Allerdings eine Menge: Rund 80 Prozent der Diesel-Fahrzeuge in Hessen entsprechen nicht der Abgasnorm Euro 6, dem Standard für die "Blaue Plakette". Sie müssten umgerüstet werden bzw. wären direkt betroffen. Ausnahmeregelungen etwa für Feuerwehren oder Lieferverkehr sind möglich.