Update von Mittwoch, 03.03.2021, 07.00 Uhr: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier berät heute mit seinen Länderkollegen und Bundeskanzlerin Angela Merkel über die weiteren Corona-Maßnahmen.
Der zweite Lockdown mit einem umfangreichen Herunterfahren des öffentlichen Lebens ist zunächst bis zum 7. März befristet. In einer Beschlussvorlage des Corona-Gipfels heißt es, dass der Lockdown zunächst bis zum 28. März verlängert werden soll. Dennoch seien verschiedene Lockerungen und Öffnungsschritte geplant.
Bouffier hatte mit einem vierstufigen Perspektivplan für Hessen bereits Lockerungen der strengen Corona-Regeln für die Menschen in Aussicht gestellt. Dabei geht es etwa um mehr Kontakte und Möglichkeiten zum Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung. In Hessen gibt es mittlerweile schon leichte Lockerungen der Corona-Maßnahmen mit dem Wechselunterricht für die Schüler der Klassen eins bis sechs seit dem 22. Februar sowie der Öffnung der Friseurläden seit dem 1. März. Bei der Bund-Länder-Schalte mit Kanzlerin Merkel soll beraten werden, welchen weiteren Öffnungsschritte bei der Entwicklung der Corona-Zahlen vertretbar sind.
Erstmeldung von Dienstag, 02.03.2021: Wiesbaden/Berlin - Nach monatelangem Corona-Lockdown planen Bund und Länder schon ab kommender Woche weitere Öffnungsschritte, teils regional abgestuft und abhängig von den jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzen. Das geht aus einem vorläufigen Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Runde an diesem Mittwoch hervor, der den Stand Montag (01.03.2021), 19.10 Uhr hat, der aber dem Vernehmen nach noch nicht mit allen Ländern abgestimmt ist. Verknüpft werden sollen zahlreiche Öffnungen demnach mit umfangreichen Ergänzungen bei der nationalen Teststrategie, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen. Grundsätzlich soll der Lockdown auch wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten aber bis zum 28. März verlängert werden.
Schon von kommender Woche an könnten in Hessen etwa wieder Treffen des eigenen mit einem weiteren Haushalt möglich sein, beschränkt auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Derzeit sind private Zusammenkünfte wegen der Corona-Krise nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Bei entscheidenden Punkten wird in dem Papier offen gelassen, von welcher Inzidenz an bestimmte Schritte gelten sollen - etwa die Öffnung des Einzelhandels, von Museen oder für Sport. Hier könnten Öffnungsschritte je nach Land oder Region möglich sein. Das könnte etwa zu der Situation führen, dass in Rheinland-Pfalz bestimmte Bereiche öffnen, während sie in Hessen gleichzeitig geschlossen bleiben. Einer der größten Konfliktpunkte bei den entscheidenden Beratungen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch (03.03.2021, 14.00 Uhr) dürfte sein, von welchen Inzidenzen an diese Regeln gelten sollen. Eine „Notbremse“ soll dafür sorgen, dass regionale Öffnungen bei steigenden Corona-Infektionszahlen wieder zurückgenommen werden.
Doch in welchen Bereichen könnte es Lockerungen in Hessen geben? Dem Entwurf zufolge könnten - unterstützt von massenhaften Schnell- und Selbsttests - stufenweise weitere Öffnungen kommen. Als nächstes - nach Schulen und Friseuren - könnten etwa Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte an der Reihe sein. Über Ostern könnten, ähnlich wie an Weihnachten, wieder Verwandtenbesuche in einem etwas größeren Kreis möglich sein.
Einen nächsten Öffnungsschritt könnte es auch in Hessen geben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land oder regional stabil unter 35 liegt: Dann könnten der Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten geöffnet werden und kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Außenbereich erlaubt werden. Eine Zwischenstufe könnte dem Papier zufolge auch bei noch etwas höheren Inzidenzen möglich sein, etwa mit „Click and meet“-Angeboten im Handel. Unter anderem bei diesem Punkt gebe es aber noch erheblichen Verhandlungsbedarf, hieß es.
Bei einer stabil unter 35 liegenden Inzidenz könnten in Hessen auch die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Auch hier könnte eine Zwischenstufe eingezogen werden auch für Regionen mit noch etwas höheren Inzidenzen, dann etwa mit der Verpflichtung, einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorzulegen. Über weitere Lockerungen etwa für Innenbereiche von Restaurants, für Veranstaltungen, Reisen und die Hotellerie soll dem Entwurf zufolge erst bei der nächsten Bund-Länder-Runde beraten werden. Als Termin ist der 24. März vorgesehen.
Klar scheint auf jeden Fall: Die bei der vergangenen Bund-Länder-Runde anvisierte 35er-Grenze für Lockerungen auf breiter Front könnte nun aufgegeben werden - wenn viel mehr getestet wird. Regelmäßige Corona-Tests stellten „einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen“. In dem Papier heißt es weiter: „Für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen.“
Das Papier, das von einer Runde aus Kanzleramt, Bundesfinanzministerium und den Ländern Berlin und Bayern erarbeitet wurde, liegt der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren voneinander unabhängigen Quellen vor. Berlin hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz, Bayern den stellvertretenden Vorsitz. Die Verhandlungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen, das Papier verändere sich ständig, hieß es. Endgültige Entscheidungen werden erst in den Bund-Länder-Gesprächen am Mittwoch (03.03.2021) erwartet.
Nach dem Gipfel wird sich Ministerpräsident Volker Bouffier dann in einer Pressekonferenz an die Bevölkerung wenden und die möglichen Lockerungen des Corona-Lockdowns für das Land Hessen erläutern. (tom mit dpa) *fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.