Bewährung nach Messerattacke
Frankfurt - Wegen einer Messerattacke auf einen Zimmernachbarn ist ein 55 Jahre alter Bewohner einer Frankfurter Obdachlosenunterkunft gestern vom Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte seinem Opfer Schnittverletzungen im Gesicht zugefügt. Das Gericht ging von gefährlicher Körperverletzung und damit von einem fehlenden Tötungsvorsatz aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa