Beteiligungen für die Stabilität

Wiesbaden/Frankfurt - Die Beteiligung Hessens bei Fraport, der Nassauischen Heimstätte oder der Messe Frankfurt ist hinlänglich bekannt. Darüber hinaus gehören auch kleinere privatwirtschaftlich geführte Unternehmen zum Portfolio des Landes - etwa das Freilichtmuseum Hessenpark oder der TÜV Hessen. Von insgesamt 49 Unternehmen und Institutionen hielt Hessen im vergangenen Jahr Anteile - von 0,99 Prozent bis 100 Prozent.
15 sind es im Bereich Bildung, Gesundheit, Kultur und Wissenschaft - dem Spitzenreiter. 13 fallen unter die Kategorie Kreditinstitute und Wirtschaftsförderung. Bei Glücksspielen ist das Land zweimal dabei: bei Lotto Hessen und der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder.
Arbeitsplätze in der Region schaffen
»Unser Ziel ist es, durch die Beteiligung in Gesellschaften und Unternehmen der unterschiedlichsten Sparten ein gewisses Maß an Stabilität in unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft fest zu verankern und verlässlich zu sein«, sagte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) dieser Tage anlässlich der Vorstellung des Berichts für das vergangene Jahr. Ein Blick auf die vergangenen Jahrzehnte zeige: »Gerade die aktuellen großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie die andauernde pandemische Lage sowie die politischen, wirtschaftlichen und humanitären Folgen des russischen Angriffskrieges lassen sich gemeinsam viel besser bewältigen.« Die Beteiligung an der Messe Frankfurt vor 70 Jahren etwa habe geholfen, eine bedeutende Anzahl an Arbeitsplätzen in der Region zu schaffen. Die vor 50 Jahren erfolgte Gründung des Instituts Wohnen und Umwelt sei eine »dauerhafte Investition in Forschungen rund um Wohnungs- und Städtebau, Energieeffizienz und Klimaschutz«.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, erzielten 26 der insgesamt 49 Beteiligungsunternehmen ein positives oder ausgeglichenes Ergebnis. Rund 38 800 Menschen waren dort beschäftigt. Bedingung für eine Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen ist laut Landeshaushaltsordnung ein wichtiges Interesse des Landes und dass der angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher anders erreichbar ist. Weitere Voraussetzungen: Die Einzahlungsverpflichtung ist auf einen bestimmten Betrag begrenzt, und es gibt einen »angemessenen Einfluss« - etwa im Aufsichtsrat. Jutta Rippegather