»Alleine für das Leid verantwortlich«

Frankfurt - Ein Fahrradkurier und zwei Passanten haben keine Chance, als der PS-starke Wagen auf sie zurast. Nur die 31 Jahre alte Frau überlebt den Unfall im November 2020 in Frankfurt mit schweren Verletzungen, ihrem 61 Jahre alten Vater und dem 27 Jahre alten Fahrradkurier kann dagegen nicht mehr geholfen werden. Der Unfallfahrer ist nun unter anderem wegen Mordes und eines verbotenen Autorennens angeklagt.
Zum Prozessbeginn am gestrigen Dienstag vor dem Frankfurter Landgericht legt er ein Geständnis ab. »Ich weiß, dass ich alleine für das Leid der beiden Familien verantwortlich bin«, sagt der hagere 40-Jährige.
Der deutsche Staatsangehörige räumt vor Gericht ein, auf einer Durchgangsstraße im Frankfurter Ostend nahe der Europäischen Zentralbank mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Dabei verlor er laut den Ermittlungen in einer Kurve bei Tempo 82 die Kontrolle über das 625 PS starke Fahrzeug, das daraufhin den Fahrradfahrer und auf dem Gehweg die beiden Passanten erfasste. Der Fahrer soll das Gaspedal fast durchgetreten und zuvor an mehreren Ampeln stark beschleunigt haben.
Sicherheitssystem ausgeschaltet
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zweifachen Mord, gefährliche Körperverletzung und ein verbotenes Autorennen vor. Die Anklage geht vom Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit aus. Der Autofahrer wurde mehrere Monate nach dem Unfall festgenommen, als sich der Mordverdacht ergeben hatte. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatte der Angeklagte vor Fahrtantritt mit dem Sportgeländewagen (SUV) ein technisches Sicherheitssystem ausgeschaltet, um schneller fahren zu können. Dies sei jedoch nur aus dem Grund geschehen, um den »Sound des Motors« besser wahrnehmen zu können, nicht aber um andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich zu gefährden, sagt der 40-Jährige aus, der Wert auf PS-starke Fahrzeuge mit entsprechendem Klang der Auspuffanlage lege.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war der Fahrer nicht alkoholisiert - gleichwohl berichtet er vor Gericht von Alkoholproblemen, die sich seit dem Vorfall verstärkt hätten. Dazu ist der inhaftierte Mann in psychologischer Betreuung. Der Aufenthalt in der Haftanstalt ist nicht der erste: Bis 2018 befand sich der 40-Jährige schon einmal im Gefängnis. Er war wegen Schwarzarbeit und Steuerbetrügereien im Zusammenhang mit der Errichtung zahlreicher Baufirmen verurteilt worden. Sollte es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen, steht eine lebenslange Haftstrafe im Raum. dpa