Abschied von Opfern wäre möglich gewesen
Wiesbaden - Die Angehörigen der Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau hätten auch unmittelbar nach der Obduktion der Leichen in der Rechtsmedizin Abschied nehmen können. Die Räumlichkeiten der Rechtsmedizin seien zwar nicht ausdrücklich darauf vorbereitet, sagte der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Frankfurt am Freitag im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages zu dem Anschlag.
Da das Institut aber den Wunsch der Angehörigen mitbekommen habe, sei diese Möglichkeit vorbereitet und das Angebot an die Ermittlungsbeamten gerichtet worden. Es sei aber kein Angehöriger in die Rechtsmedizin gekommen.
Zur Übermittlung des Angebots und zum Austausch der Informationen könne er keine Angaben machen, sagte der Institutsdirektor in seiner Aussage für den Untersuchungssausschuss in Wiesbaden. Er sei zu diesem Zeitpunkt aus anderen beruflichen Gründen nicht vor Ort gewesen. Grundsätzlich habe die Rechtsmedizin aber keinen direkten Kontakt zu den Angehörigen. Das sei Aufgabe der Ermittlungsbehörden.
Bei einer Obduktion sei das Ziel, dass die Mediziner die Leichen danach wieder in einen ästhetischen Zustand bringen, erklärte der Institutsdirektor. Das gelinge aber etwa wegen starker Verletzungen oder Vorschäden der Haut nicht immer. Für Angehörige sei es daher grundsätzlich besser, bei einem Bestatter Abschied von einem Angehörigen zu nehmen. Dort könnten gegebenenfalls Verletzungen mit leichter Schminke etwas überdeckt werden. Die Räumlichkeiten für einen pietätvollen Abschied seien zudem wesentlich besser. dpa