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61-Jährige muss für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter

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Butzbach (dpa). Eine 61-Jährige, die von ihrer Wohnung in Butzbach aus über Monate einen schwunghaften Heroinhandel betrieben hat, muss drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Butzbach (dpa). Eine 61-Jährige, die von ihrer Wohnung in Butzbach aus über Monate einen schwunghaften Heroinhandel betrieben hat, muss drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Friedberg vom Dienstag verstieß die Hartz-IV-Empfängerin 102 Mal gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Richter Markus Bange sagte in der Urteilsbegründung, dass allein die Drogenfunde in der Wohnung der Frau einen Freispruch ausgeschlossen hätten. »Schon diese Umstände lassen darauf schließen, dass sie in einen Drogenhandel erwickelt war«, sagte er. Die 61-Jährige hatte vor Gericht keine Aussage gemacht, bei der Polizei hatte sie die Vorwürfe aber zugegeben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Hartz-IV-Empfängerin zwischen Februar 2006 und Oktober 2007 Heroin im Wert von insgesamt rund 90 000 Euro an mehrere Drogenabhängige verkaufte. Die insgesamt rund sieben Kilogramm Rauschgift bekam sie von so genannten Läufern, die es von Frankfurt nach Butzbach brachten und dafür mit Heroin entlohnt wurden. Bei einer Hausdurchsuchung waren 15 Gramm Heroin bei der 61-Jährigen gefunden worden.

Nach Angaben des Richters beging die Seniorin die Taten, um ihren drogenabhängigen Sohn und ihren ebenfalls rauschgiftsüchtigen Bruder mit Drogen zu versorgen und sie finanziell zu unterstützen. Die 61- Jährige nimmt selbst keine Drogen. Die Vorwürfe der Verteidigerin, der Seniorin sei in ihrer Vernehmung bei der Polizei gedroht worden, wies der Richter zurück. »Es ist überhaupt nicht ersichtlich, warum sie unter Druck gesetzt worden sein soll«, sagte Bange. Um in ihrer Wohnung nicht von der Polizei überrascht zu werden, hatte die 61-Jährige vor der Eingangstür in einem Vogelhäuschen eine Videokamera installiert.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft für die 61-Jährige gefordert, ihre Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert.

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